Ein psychisch Kranker, der seine Mutter halbtot geschlagen hatte, ist am Mittwoch vom Wiener Landesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. Die 58-Jährige hatte am 26. Juni 2018 ihren Sohn in seiner Wohnung in der Brigittenau besucht, nachdem dieser am Vortag depressiv gewirkt und geäußert hatte, er habe keine Lust zu leben. Sie machte sich Sorgen und wollte nach dem Rechten sehen.

"Vielleicht grimmig drein geschaut"

Er habe gewusst, dass die Mutter vorbeischauen würde, erzählte der 35-Jährige einem Schwurgericht (Vorsitz: Claudia Zöllner). Sie sei allerdings zu früh gekommen, was ihm nicht gepasst hätte. Sie habe das bemerkt und sei deshalb "angefressen in der Tür gestanden". Dabei habe sie die Arme gehoben: "Vielleicht habe ich grimmig drein geschaut." In diesem Augenblick habe ihn die Erinnerung an seine Kindheit und Jugend eingeholt: "Ich hab' mich immer eine Stunde hinstellen und mir ihre Vorträge anhören müssen." Das habe er diesmal nicht hinnehmen wollen: "Wahrscheinlich sind wir beide mit dem falschen Fuß aufgestanden."

Wie der Gerichtsmediziner Wolfgang Denk ausführte, dürfte der 35-Jährige seine Mutter minutenlang mit Fäusten und Füßen traktiert haben. Er brach ihr rechtsseitig sämtliche Rippen, auf der linken Körperhälfte gingen vier Rippen zu Bruch. Zudem fügte ihr der Angreifer eine Fraktur zweier Brust-, mehrerer Lenden- und eines Halswirbels, einen Bruch des Schulterblatts sowie eine Schädelprellung und acht Rissquetschwunden im Kopfbereich zu. Danach rief er seinen Vater an und teilte diesem mit, die Mutter wäre gestürzt und brauche Hilfe. Der eilte herbei, fand seine Frau blutüberströmt im Vorraum liegen und verständigte die Rettung.

"Er ist gegen uns nie aggressiv geworden. Also keine Handgreiflichkeiten", schilderte der Vater des 35-Jährigen als Zeuge. Aufgrund von Drogenkonsum sei bei seinem Sohn mit 17 Jahren "die Krankheit durchgebrochen". Als er seine Frau übel zugerichtet vorfand, hätte ihm sein Sohn erklärt, diese habe "schlechtes Blut" und sei "vom Teufel besessen".

Lebensgefährlich verletzt

Die lebensgefährlich Verletzte wurde ins AKH eingeliefert und wurde zwei Wochen auf der Intensivstation behandelt. Da der Täter aufgrund seiner Erkrankung als zurechnungsunfähig anzusehen war, wurde er aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Die Mutter hat dem Mann übrigens verziehen, wie ihr Ehemann angab: "Sie macht sich schon wieder Sorgen um ihn."