Misshandlungsvorwürfe gegen Exekutivbeamte werden nach gängiger Praxis von den Staatsanwaltschaften eingestellt, die Fälle werden fast ausnahmslos nicht gerichtsanhängig. Das hat eine Studie des Austrian Center for Law Enforcement Sciences (ALES) unter der Leitung der Wiener Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf ergeben, die am Freitag im Justizministerium vorgestellt wurde.

Die Studie war noch in der Amtszeit des ehemaligen Justizministers Wolfgang Brandtstetter (ÖVP) in Auftrag gegeben worden. Sie sollte den Umgang der Justiz mit diesem Themenbereich ergründen und allfällige Verbesserungsvorschläge aufzeigen. 1.518 Fälle in Wien und Salzburg mit 814 Beschwerdeführern und 1.428 beschuldigten Beamten wurden auf Basis von zwischen 2012 und 2015 angefallenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten untersucht. Das - durchaus bemerkenswerte - Ergebnis: in Salzburg wurden sämtliche 233 Verfahren eingestellt. In Wien, wo seitens der Studien-Autoren nach umfangreicher Aktenanalyse, Leitfadeninterviews mit Experten und Workshops 1285 Fälle aufgearbeitet wurden, wurden gerade einmal sieben Fälle gerichtsanhängig. Zu einer Verurteilung kam es nicht. Die sieben Verhandlungen endeten allesamt mit erstinstanzlichen Freisprüchen. Im Gegenzug wurde in zehn Prozent der Fälle gegen die Beschwerdeführer ein Verfahren wegen Verleumdung eingeleitet.

Ministerium greift Vorschläge auf

Wie der Generalsekretär des Justizministeriums, Christian Pilnacek, betonte, lasse sich daraus keineswegs ableiten, dass bei Misshandlungsvorwürfen von den Strafverfolgungsbehörden lax ermittelt werde. Vielmehr habe man Vorschläge der Studien-Autoren aufgegriffen, um einen glaubwürdigen und nachvollziehbaren Umgang bei der Prüfung solcher Anschuldigungen leisten zu können. Man wolle jeden Anschein einer unsachgemäßen, von Korps-Geist getragenen Entscheidungsfindung vermeiden, unterstrich Pilnacek.

In den zuständigen Ministerien für Inneres und Justiz wurden daher die Erlässe, die das behördliche Vorgehen bei Misshandlungsvorwürfen regeln, adaptiert. Die Frist zur Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft wurde auf 48 Stunden ausgeweitet. Mündliche oder telefonische Kontakte zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind nun schriftlich im Akt festzuhalten, um die Nachvollziehbarkeit des Ermittlungsverfahrens zu optimieren. Weiters sollen zukünftig Doppelgleisigkeiten in der Verfahrensführung vermieden werden. "Vorwürfen ist ganz konsequent nachzugehen, damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei gewahrt wird", bemerkte dazu der Generalsekretär des Innenministeriums, Peter Goldgruber. Eine gründliche und genaue Prüfung sei gleichermaßen im Interesse der Beschwerdeführer wie der Beamten, deren "Einsatzfreude" und "Handlungssicherheit" es zu erhalten gelte, meinte Goldgruber.

Verdächtige Beamte nur selten bei Sondereinheiten

Wie Studien-Leiterin Reindl-Krauskopf im Rahmen der Pressekonferenz ausführte, ist der typische Beamte, der in Misshandlungsverdacht gerät, männlich und zwischen 18 und 34 Jahre alt. Nur fünf Prozent gehören Sondereinheiten wie der Wega oder Cobra an. Die untersuchungswürdigen Vorgänge spielen sich meistens zwischen 18.00 Uhr und 6.00 Uhr ab, wobei der Anlass des behördlichen Einschreitens in erster Linie vermutete bzw. erwiesene strafrechtliche Tatbestände, in Wien vor allem suchtmittelrelevante Sachverhalte sind.

Der typische Beschwerdeführer ist ebenfalls männlich und in drei Viertel der Fälle unter 50 Jahre alt. 60 Prozent sind Österreicher oder EU-Bürger, zehn Prozent afrikanischer Herkunft. 70 Prozent der Beschwerdeführer stehen zum Zeitpunkt des Vorfalls unter dem Einfluss von Alkohol oder illegaler Drogen oder sind psychisch beeinträchtigt. Der typische Vorwurf bezieht sich auf den Einsatz von Körperkraft, der zu Misshandlung bzw. einer daraus resultierenden Verletzung führt, die im Regelfall ihrem Grade nach leicht ist. In drei Prozent der Fälle liegt eine schwere Körperverletzung vor.

Wie Pilnacek anmerkte, wurden 2017 - dieses Jahr war vom Untersuchungszeitraum nicht mehr umfasst - von den Anklagebehörden neun Strafanträge wegen Misshandlung in Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsanwalt bei den zuständigen Gerichten eingebracht. In sieben Verfahren erfolgten Schuldsprüche.