Ein 15-jähriger Jugendlicher ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordes und Mordversuchs zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das Gericht hielt den Heranwachsenden für schuldig, im September 2017 seinen damals 51-jährigen Vater völlig grundlos mit einem Messer tödlich verletzt und seine Mutter attackiert zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dass der Jugendliche die Taten begangen hat, wurde vor Gericht zu keiner Zeit bestritten. Im Mittelpunkt des Prozesses stand vielmehr die Frage, ob der 15-Jährige bei der Tat zurechnungsfähig war oder nicht. Zwei entsprechende Expertisen gingen von einer gegebenen, wenn auch eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit in der Tatnacht aus. Sie bescheinigten dem Buben eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung, eine geistig-seelische Abnormität habe aber nicht festgestellt werden können, hieß es.

"Er hat es mir befohlen"

Verteidigerin Astrid Nagel glaubte fest an die Unzurechnungsfähigkeit ihres Mandanten. Der Mutter des Jugendlichen sei bereits vor der Tat der leere Blick ihres Sohnes aufgefallen. Diesen habe er auch in der Tatnacht gehabt, berichtete die Verteidigerin. Auf die Frage der Mutter, was denn hier passiert sei, habe der Jugendliche gemurmelt: "Er hat es mir befohlen." Schon am Vortag habe der 15-Jährige wie weggetreten gewirkt, er sei gestolpert und habe einen Moment später gefragt: "Was war jetzt?"

Wie im Prozess ebenfalls zur Sprache kam, soll der Jugendliche seinen Ärzten im auf Psychiatrie spezialisierten Landeskrankenhaus Rankweil, in das er nach der Tat eingeliefert worden war, von Tötungsfantasien berichtet haben. Konkrete Personen habe er sich jedoch nicht vorgestellt.

Ereignet hat sich die Tat im Elternhaus des damals 14-Jährigen in Götzis (Bezirk Feldkirch). Gegen 0.00 Uhr ging er auf seinen im Wohnzimmer schlafenden Vater los und verletzte ihm mit einem 20 Zentimeter langen Messer. Die Verletzungen waren so schwer, dass der 51-Jährige wenig später im Landeskrankenhaus Feldkirch am damit verbundenen Blutverlust verstarb. Wegen des Tumults wurde die damals 52-jährige Mutter im Schlafzimmer wach und eilte ins Wohnzimmer. Als sie versuchte, den Sohn vom Vater wegzuziehen, attackierte der 14-Jährige auch sie und verletzte die Frau mit drei Messerstichen in den Rücken schwer. Anschließend schnitt sich der Bub mit der Tatwaffe selbst. Seine Verletzungen waren allerdings nicht erheblich. Der Messerattacke war kein Streit vorausgegangen.

"Ganz normaler" HAK-Schüler

Vor Gericht konnte sich der Jugendliche den Hergang in der Tatnacht nicht erklären. Er könne sich an kaum etwas erinnern, sagte er. Die Tatwaffe bezeichnete er als "furchterregend". Vor allem die Attacke auf die Mutter stelle ihn vor ein Rätsel. Mit einem Messer vor dem schlafenden Vater gestanden zu sein, daran könne er sich zumindest erinnern, gab der Bub unter Tränen zu.

Von der Verteidigung und auch von seiner Mutter, die als Zeugin aussagte, wurde der 15-Jährige als nach außen hin völlig unauffällig beschrieben. Der Jugendliche sei ein "ganz normaler" HAK-Schüler gewesen, mit ihm habe es nur die für das Alter üblichen Diskussionen über Ausgehzeiten, Kleidung und andere Kleinigkeiten gegeben. "Ich habe keine Sekunde geglaubt, dass das mein Kind war", sagte die Mutter über die Geschehnisse in der Tatnacht. Sie habe zunächst gar nicht realisiert, dass auch sie durch das Messer verletzt worden war.