Ein 18-Jähriger ist am Dienstag im Landesgericht Linz rechtskräftig vom Vorwurf freigesprochen worden, drei Jugendliche mit einer Pistole ausgeraubt zu haben. Die Beute betrug nur zehn Cent, die Strafandrohung hingegen siebeneinhalb Jahre. Das Gericht kam aber zur Auffassung, dass "die Schuld nicht nachweisbar" sei - nicht zuletzt wegen der widersprüchlichen Opfer-Aussagen.

Dem 18-jährigen Lehrling - zum Tatzeitpunkt am 28. März war er noch 17 - wurde vorgeworfen, in einem WC in einem Linzer Park drei Jugendliche im Alter von 14 bzw. 15 Jahren mit einer repetierten Pistole bedroht und von ihnen Geld gefordert zu haben. Die Staatsanwaltschaft wertet ein derartiges Geschehen - auch bei einer marginalen Beute - als schweren Raub, daher die hohe Strafdrohung.

Etliche Widersprüche

Die Opfer verwickelten sich in ihren Aussagen in etliche Widersprüche untereinander bzw. zu ihren Angaben bei der Polizei. Die Zeitangaben etwa divergierten um fünf bis sechs Stunden. Auch die Frage, ob der Täter hochdeutsch oder Dialekt gesprochen hat, wurde unterschiedlich beantwortet - der aus Tschetschenien stammende Angeklagte sprach vor Gericht Hochdeutsch. Allerdings wollten zwei Burschen den Angeklagten bei der Polizei bzw. alle drei im Gerichtssaal wiedererkannt haben.

Schließlich wies Richter Walter Eichinger einen der Zeugen nachdrücklich darauf hin, dass seine Aussagen für den Angeklagten massive Konsequenzen haben könnten: "Ihm drohen siebeneinhalb Jahre Häfen", da könne man nicht einfach "irgendetwas" erzählen. Nachsatz: "Ihre Aussage kann man häckseln."

Die Aussagen der Entlastungszeugen - Familie und Kollegen des Angeklagten - stimmten hingegen untereinander und mit jenen des Beschuldigten im Wesentlichen überein. Demnach hätte der 18-Jährige durch sie und seinen Ausbildner sogar ein Alibi - vermutlich, denn die genaue Tatzeit blieb bis zuletzt unklar. Eine Waffe wurde bei dem Burschen nicht gefunden. Der Angeklagte selbst sagte: "Ich lebe seit über 15 Jahren hier in Österreich und habe meine Zukunft aufgebaut", er würde das nicht für zehn Cent aufs Spiel setzen.

Der Staatsanwalt räumte in seinem Schlussplädoyer ein, dass es zwar Unstimmigkeiten in den Opferaussagen gegeben habe, aber Dinge wie Uhrzeit und Wetter seien den Jugendlichen eben "wurscht" gewesen. Aber alle drei hätten den Angeklagten in der Verhandlung wiedererkannt, betonte er. Der Verteidiger schrieb das eher der Psychologie - sprich der Situation im Gerichtssaal und bei den Ermittlungsbehörden - zu und ging von einer Verwechslung aus. Das Jugendschöffengericht sah das ähnlich.