Der Lungauer hat laut Anklage im Oktober 2017 nach dem Konsum von circa 15 Halbe Bier offenbar grundlos einen Kinder-Tretroller heftig gegen den Kopf seines Zechkumpanen geschlagen. Das Opfer wurde schwer verletzt. Der Beschuldigte gab ein reuevolles Geständnis ab.

Das Opfer ist der Lebensgefährte der Mutter des Angeklagten. Der Mann erlitt Gesichtsknochenbrüche, Prellungen, eine Gehirnerschüttung und eine offene Wunde am Augenbogen. "Das ist eine sehr radikale Tat, die sie da gesetzt haben - aus dem scheinbaren Nichts, das ist ja furchteinflößend", fragte die vorsitzende Richterin, Ilona Schalwich-Mozes, den Angeklagten nach dem Motiv. "Ich kann mir das auch nicht erklären, warum ich das getan habe", antwortete der Lungauer. "Es tut mir unheimlich leid. Nach dem Vorfall kann ich jetzt auch 'Nein' zum Alkohol sagen."

Zu großer Druck?

Auf der Suche nach dem Motiv versuchte die Vorsitzende nicht nur das Alkoholproblem des Angeklagten zu durchleuchten, sondern auch sein Verhältnis zum Opfer. Vielleicht sei der Druck zu groß gewesen, nach dem Tod des Vaters nun mit dem Lebensgefährten der Mutter gut auszukommen?" Er habe unter dem frühen Tod seines Vaters gelitten, "er war mein bester Freund", schilderte der 25-Jährige. Er sei dann aber mit dem Freund seiner Mutter relativ gut ausgekommen. "Als er aus dem Krankenhaus raus war, habe ich mich bei ihm entschuldigt. Ich trinke jetzt keinen Alkohol mehr, muss 110 Prozent bei meiner Arbeit geben, mache viel Sport und möchte mit meiner Freundin eine Familie gründen."

An die Tat selbst konnte sich der Angeklagte nicht erinnern. Er habe schon am Vortag in einer Diskothek Alkohol getrunken. Bevor er tags darauf, am 21. Oktober, beim Haus einer Angehörigen im Lungau zu dem Kinder-Scooter griff, hätten er und das spätere Opfer noch damit "herumgetan". Der Beschuldigte zeigte sich bereit, alle Weisungen des Gerichts , zum Beispiel eine Alkoholentzugstherapie, zu erfüllen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Behandlung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher beantragt. Ein Urteil wird vermutlich noch heute am Landesgericht Salzburg gesprochen.

Ein Jahr bedingt

Der 25-jährige Angeklagte ist wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung in Kombination mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro nicht rechtskräftig verurteilt worden. Das Gericht erteilte Weisungen zur psychotherapeutischen Gesprächstherapie und zur Alkoholabstinenz, die vom Gericht regelmäßig kontrolliert wird.

Für die Dauer der Probezeit von drei Jahren wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Beschuldigte (Verteidiger: Hellmut Prankl) nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Antrag auf Unterbringung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher wurde vom Gericht abgewiesen. Der Angeklagte hat seinen Angaben zufolge Alkohol "vielleicht alle zwei bis drei Wochen" an Wochenenden konsumiert.