Mit der Befragung von Zeugen ist am Donnerstag der Mordprozess gegen einen 48-Jährigen am Landesgericht Feldkirch fortgesetzt worden. Der Angeklagte gibt zu, seine 40-jährige Frau im Jänner 2017 in einer kleinen Vorarlberger Gemeinde erstochen zu haben, bestreitet aber jegliche Absicht. Es habe sich um eine Tat im Affekt gehandelt. Ob am Donnerstag ein Urteil fallen wird, stand vorerst nicht fest.

Der 48-Jährige war in der Sache bereits im Oktober vergangenen Jahres schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers hatte jedoch der Oberste Gerichtshof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde von Verteidiger Franz Josef Giesinger stattgegeben. Das bedeutete, dass der Prozess mit einem neu zusammengesetzten Schwurgericht wiederholt werden muss.

Zwischen den Eheleuten, die vier gemeinsame Kinder im Alter von zehn bis 23 Jahren haben, kam es seit Jahren immer wieder zu Auseinandersetzungen. Die 40-Jährige soll ihren Mann, einen gebürtigen Türken, etwa wegen seines Stotterns stets aufs Neue ausgelacht haben. Im Jänner 2017 schließlich eskalierte die Situation. In der Tatnacht zog sich der Angeklagte seinen Angaben zufolge nach erneutem Streit aus dem gemeinsamen Schlafzimmer zurück, um auf der Couch zu schlafen. Seine Frau sei aber nachgekommen und habe ihn weiter verspottet. Daraufhin rastete der Mann aus.

Auf im Bett liegende Frau eingestochen

Er holte aus der Küche ein 27 Zentimeter langes Messer, ging seiner ins Schlafzimmer zurückgekehrten Frau nach und stach damit auf die auf dem Bett liegende 40-Jährige ein. Die Frau schrie, woraufhin die Kinder ihr zur Hilfe kamen und die Rettung alarmierten. Das Opfer starb jedoch an Ort und Stelle. Beim Eintreffen der Polizei ließ sich der Angeklagte, der weinend in der Küche saß, widerstandslos festnehmen und war geständig. Die Kinder wohnen seither bei Verwandten.

Die Staatsanwaltschaft blieb beim Prozessauftakt am Dienstag beim Vorwurf des Mordes. Der Angeklagte habe sich nicht damit abfinden wollen, dass sich seine Frau scheiden lassen wollte, und er habe sie deshalb vorsätzlich getötet, erklärte Staatsanwalt Heinz Rusch. Verteidiger Giesinger plädierte hingegen auf Totschlag. Er führte die jahrelange Ehekrise mit den damit einhergehenden Demütigungen an. Die Tat sei im Affekt passiert.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller führte aus, dass der 48-Jährige zum Tatzeitpunkt weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stand. Aufgrund seines Stotterns habe der Mann ein tiefes Minderwertigkeitsgefühl entwickelt. Die Vielzahl an Kränkungen habe letztlich zum Ausrasten des 48-Jährigen geführt. Laut Haller ist der Angeklagte "grundsätzlich kein gefährlicher Mensch". Gerichtsmediziner Walter Rabl erklärte, dass das Opfer durch mehrere heftige Stiche mit einem Küchenmesser zu Tode kam.

Die Verhandlung war am Donnerstag bis 18.00 Uhr angesetzt. Sollte am Donnerstag kein Urteil gefällt werden, wird der Prozess morgen, Freitag, fortgesetzt.