Das mit 1. Mai geplante generelle Rauchverbot in der Gastronomie trat bekanntlich nicht in Kraft. Anders der Nichtraucherschutz im Fahrzeug – doch Strafmandate werden keine verhängt, bestätigen Behördenvertreter in Kärnten und der Steiermark der Kleinen Zeitung.

Kein Rauchen mit Kindern

Zur Erinnerung: Die Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutz-Gesetzes schreibt ein Rauchverbot "auch in nicht der entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung dienenden Verkehrsmitteln, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat." Übersetzt: Mit Kindern oder Jugendlichen am Rücksitz bleibt die Zigarette kalt. Andernfalls ist eine Verwaltungsstrafe von bis zu 100 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 1000 Euro fällig. So weit, so bekannt und seit 1. Mai geltendes Recht.



Am 2. Mai erging an die Länder aus dem Ministerium ein Schreiben, wonach die Bezirksverwaltungsbehörden die Organe der Bundespolizei ermächtigen sollen, ab 1. Juni Organstrafverfügungen mit einer Höhe von zumindest 50 Euro auszustellen. Das bestätiget das Land Steiermark. Gut drei Wochen später erklären die Leiter der Verkehrsabteilungen in der Steiermark und in Kärnten aber: Bisher sind keine solcher Organstrafen verhängt worden. Nicht etwa, da bei Verkehrskontrollen keine Menschenseele im Auto geraucht hätte. Sondern: Es fehlt die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden.

"Alles in Schwebe"

Oberst Adolf Winkler aus Kärnten: "So lange das alles in Schwebe ist, wird von unserer Seite nicht gestraft." Auch sein Gegenüber von der steirischen Polizei, Oberst Wolfgang Staudacher, bezweifelte, ob die steirischen Bezirksbehörden mittlerweile ermächtigt worden seien. Sind sie nicht, bestätigt der Leiter der Gesundheitsabteilung im Land, Dietmar Müller. Ausgehend von Kärnten und mittlerweile auch Tirol haben Juristen Zweifel an der Organstrafen für rauchende Autolenker mit Kindern im Fahrzeug angemeldet.

Darüberhinaus sei es sinnvoll, dass "sich die Länder absprechen, in welcher Höhe Organstrafverfügungen verhängt werden." Rainer Dionisio (LPD Kärnten) betont, dass "Anzeigen ja erstattet werden können". Für Organstrafen sei formal noch nicht alles da, aber das würde nicht mehr so lange dauern.