Dem Hubschrauberabsturz mit zwei Toten in Pertisau nahe dem Achensee im Mai des vergangenen Jahres war offenbar ein Pilotenfehler vorausgegangen. Wie der "Kurier" in seiner Online-Ausgabe am Dienstag berichtete, bestätigt der Abschlussbericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, dass der Pilot die vorgeschrieben Mindestflughöhe von 150 Metern Höhe ohne Genehmigung unterschritten habe.

Damit hätten sich die Annahmen nach dem Unglück bestätigt, Spekulationen, wonach die Materialseilbahn, mit welcher der Hubschrauber vor dem Absturz kollidiert war, nicht ausreichend gesichert gewesen sein könnte, hingegen nicht. Laut dem vom Verkehrsministerium veröffentlichten Bericht habe sich der Helikopter in "technisch einwandfreiem Zustand" befunden. Anhaltspunkte für "gesundheitliche Beeinträchtigungen des Piloten" habe es keine gegeben.

"Vorschriftsmäßig"

"Die genehmigte Materialseilbahn Gramaialm ist ordnungsgemäß im Luftfahrthandbuch Österreich als Luftfahrthindernis angeführt", zitierte der "Kurier" aus dem Untersuchungsbericht. Zudem sei sie vorschriftsmäßig mit orangen Luftwarnkugeln gekennzeichnet gewesen.

Der private Helikopter der Type Westland-Bell 47G-3B-1 war am 10. Mai vormittags vom Innsbrucker Flughafen gestartet. Nach einem Flug durch das Inntal und quer über den Achensee steuerte der Pilot die Maschine in das Falzthurntal bei Pertisau Richtung Gramaialm. Laut Unfallbericht kollidierte der Hubschrauber 260 Meter von dem Gasthof entfernt in einer Höhe von 75 Meter über dem Boden mit dem Zugseil einer Materialseilbahn. Der Helikopter stürzte ab und ging in Flammen auf. Die beiden Insassen, zwei Tiroler im Alter von 52 und 55 Jahren, fanden den Tod.