Jener 19-jährige Wiener, der laut Anklage im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) Anschlagspläne gewälzt haben soll und einen strafunmündigen Zwölfjährigen zu einem Attentat auf einen Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen bringen wollte, ist am Freitagabend zu neun Jahren Haft verurteilt worden. "Ist mir doch scheißegal", reagierte er auf die Urteilsverkündung.

"Keine Ahnung, wie Sie erwarten, dass sich da Leute ändern. Da wundern Sie sich, dass solche Sachen passieren", meinte er noch zum Gericht, ehe er sich mit Verteidiger Wolfgang Blaschitz zurückzog, um über allfällige Rechtsmittel zu beraten.

Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren befand das Schwurgericht eine neunjährige Freiheitsstrafe als tat- und schuldangemessen. Erschwerend wurde bei der Strafbemessung das Handeln aus einem "besonders verwerflichen Motiv" - nämlich aus radikalislamistischen Beweggründen - gewertet.

Eine offene bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten aus einer einige Zeit zurückliegenden Vorverurteilung wurde dem 19-Jährigen nicht widerrufen. Darauf bezog sich seine Äußerung "Ist mir doch scheißegal", die er als unmittelbare Reaktion auf die Urteilsverkündung setzte. In Stattgebung eines Antrags der Staatsanwaltschaft wurde der junge Mann vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Vor Urteil noch "reumütig"

"Ich habe einen Riesenmist gebaut. Dafür gibt es keine Entschuldigung. Es war ein Blödsinn", gab der 19-Jährige den Geschworenen mit auf den Weg in ihre Beratung. Es sei "naiv gewesen zu denken, dass man Gewalt mit Gewalt beantworten kann". Der einst glühende IS-Anhänger räumte ein, er sei "nicht komplett geheilt". Zugleich betonte er: "Aber von dieser Ideologie distanziere ich mich."

Zuvor hatte der Staatsanwalt die Geschworenen aufgefordert, den jungen Mann im vollen Umfang der Anklage schuldig zu erkennen. Das Beweisverfahren hätte bestätigt, dass dieser einen damals zwölfjährigen Buben zu einem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) anstiften und gemeinsam mit einem ihm nach islamischem Recht angetrauten Mädchen ein Attentat verüben wollte. "Er hat sie ganz klar bestimmt. Sie hat ihm zugestimmt. Sie war ihm verfallen, sie war verliebt", führte der Ankläger ins Treffen. Den vom Angeklagten behaupteten Rückzieher hätte es nicht gegeben: "Die Eckpfeiler des Plans haben bestanden." Der Anschlag hätte bis Ende Dezember 2015 über die Bühne gehen sollen.

Zu einem Anschlag "motiviert"

Hinsichtlich des Zwölfjährigen betonte der Staatsanwalt, der 19-Jährige hätte einen psychischen Tatbeitrag zu dessen Terror-Plänen geleistet. Dieser sei zwar längst radikalisiert gewesen ("Ein Chorknabe war das nicht. Der geht nach der Schule nicht Ponyreiten"), sein Wiener Bekannter hätte ihn aber bestärkt und zu einem Anschlag "motiviert". Er hätte ihn auch vom ursprünglichen Anschlagziel - eine Kirche - ab- und auf einen Weihnachtsmarkt gebracht. Letztlich sei der Strafunmündige, der aufgrund seines kindlichen Alters nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, Ende November 2016 mit einem funktionstüchtigen, selbst gebauten Sprengsatz auf einen Weihnachtsmarkt im Zentrum von Ludwigshafen gegangen. Nur mit viel Glück hätte es nicht gekracht, betonte der Staatsanwalt: "Dass nichts passiert ist, ist in Wirklichkeit der Unfähigkeit des Zwölfjährigen zu verdanken." Dieser hätte es "technisch nicht geschafft, die Bombe zu zünden".

Dem widersprach Verteidiger Wolfgang Blaschitz: "Der Angeklagte hat ihn nicht bestimmt. Er hat damit überhaupt nichts zu tun." Der Zwölfjährige sei von sich aus zu einem Attentat "wild entschlossen" gewesen. Auch das mittlerweile 17 Jahre alte Mädchen hätte sein Mandant nicht zu einem Anschlag verführt: "Sie hat dazu selbst gesagt, dass er diesen Anschlag allein durchführen wird." Am Ende hätte der 19-Jährige generell einen "geordneten Rückzug" angetreten und "ab Dezember 2016 keine weiteren Ausführungsvorstellungen" mehr gehabt, sagte Blaschitz.

Festgenommen wurde der Bursch am 20. Jänner 2017. Seither befindet er sich in U-Haft. Blaschitz bezeichnete den 19-Jährigen als "verirrten Jugendlichen, der wieder in die Gesellschaft resozialisiert werden muss". "Er ist verirrt, aber kein verlorener Sohn. Helfen Sie mit Ihrem Urteil mit, den verirrten Sohn wieder an die Gesellschaft heranzuführen und anzugliedern", forderte der Verteidiger von den Geschworenen.

Zur angeblichen Deradikalisierung des Burschen meinte der Staatsanwalt: "Da ist ein Prozess im Gange, der noch lange nicht abgeschlossen ist. Die Ideologie ist noch in ihm drinnen." Das Abstandnehmen von radikalislamistischem Gedankengut sei "ein Marathon. Er ist auf den ersten Kilometern. Das wird ein langer, harter, steiniger Prozess."