Wegen ihrer "Freizeitaktivitäten" wie Naziparolen und -lieder im "Parteikeller", eine WhatsApp-Gruppe mit dem Namen "Waffenbrüder" und entsprechendem Inhalt sowie Schießübungen in den Traunauen haben sich fünf junge Oberösterreicher am Montag vor einem Geschworenengericht in Linz verantworten müssen. Aufgeflogen waren sie durch einen Unfall bei den Waffenübungen. Ihnen drohen ein bis zehn Jahre Haft.

Die fünf Männer im Alter von 21 bis 24 Jahren - alle aus dem Zentralraum, alle in Ausbildung bzw. Arbeit und unbescholten - haben sich von September 2015 bis Mai 2016 im Partykeller des Erstangeklagten getroffen. Es wurde Wasserpfeife geraucht, Alkohol getrunken und politisiert - vor allem über die Flüchtlingskrise, schilderte Staatsanwalt Alfred Schaumüller. Man habe die Lokalität "Parteikeller" genannt, dort mit "Heil Hitler", "Sieg Heil" oder Hitlergruß gegrüßt, Nazi-Lieder gesungen. Sprüche wie "Verbrennt, ihr Juden" beim Anzünden der Shisha-Kohle würden die "Gesinnung eindeutig zum Ausdruck bringen", so der Anklagevertreter, der den Männern Verbrechen nach dem Verbotsgesetz und wegen Verstößen nach dem Waffengesetz zur Last legt.

WhatsApp-Gruppe und Schießübungen

In der WhatsApp-Gruppe der Männer wurden laut Anklage Nazi-Bilder und -Sprüche wie "Sieg Heil auf meine tapferen Kameraden", Glückwünsche an "unseren Führer" zum Geburtstag oder vom Erstangeklagten verfasste einschlägige Gedichte gepostet. Zum Geburtstag Adolf Hitlers seien vier der Angeklagten zu dessen Geburtshaus nach Braunau gefahren, hätten sich dort beim Hitlergruß fotografiert und die Fotos gepostet, so die Anklage.

Bei den Schießübungen sollen die Männer mit einem doppelläufigen Schrotgewehr und einer Faustfeuerwaffe auf abgelagerten Müll sowie mit Softguns aufeinander geschossen haben - "Air-Soft-Sport" nennt sich diese dem Paintball ähnliche Disziplin, bei der mit kleinen Kunststoffkugeln geschossen wird. Ein Angeklagter soll dabei einen anderen am Auge getroffen und leicht verletzt haben. Weil die Brille zu Bruch ging, kam es zu einem Streit. Der Getroffene erstattete Anzeige und die Ermittlungen kamen ins Rollen.

"Ich wollte cool sein", sagte der Erstangeklagte, "es war dumm von mir". Er muss sich zudem auch wegen gefährlicher Drohung verantworten: Er soll mit einer Waffe auf einen seiner Kameraden gezielt und erst wieder aufgehört haben, als ihm ein anderer aus der Gruppe versicherte, dass es sich bei dem Bedrohten "um keinen Asylanten handelt".

Ein Urteil dürfte erst am zweiten Prozesstag, dem 17. November, zu erwarten sein.