Der Autor Peter Reichard und der Münchner Riva-Verlag halten die Einwände gegen das Buch für unbegründet. Sein Buch sei eine "glühende Verteidigungsschrift" für Kampusch, sagte der Ex-Kripo-Beamte Reichard.

"Epilog" verletze Privatsphäre

Laut Gerald Ganzger, Anwalt von Natascha Kampusch, gehe es allerdings nicht um das ganze Buch, sondern um einen "Epilog", den Reichard dem eigentlichen Werk vorangestellt hat. Darin wird aus Videos, die Entführer Wolfgang Priklopil während der achtjährigen Gefangenschaft von Kampusch in seinem Haus selbst gedreht hat, zitiert. Deshalb sieht Ganzger die Privatsphäre seiner Mandantin verletzt.

Reichard glaubt belegen zu können, dass Kampusch mit der Veröffentlichung völlig einverstanden gewesen sei. Kampusch dagegen will zwar für das Buch ihre Zustimmung gegeben haben, nicht aber für den Epilog. Ihren Antrag auf einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung hat das Landgericht Köln abgelehnt.

Der Fall wird deshalb in der deutschen Stadt Köln verhandelt, weil die Klage dort eingereicht worden ist. Wenn es um ein Buch geht, das überall verfügbar ist, kann der Kläger den Gerichtsort frei wählen.