Der Zehnjährige hatte das Theresienbad unweit der Meidlinger Hauptstraße besucht, wo er beim Herumtollen im Schwimmbecken einen 15-jährigen Buben kennenlernte. In dessen Begleitung befand sich der 20-Jährige, der - so die Angaben des Betroffenen - den Zehnjährigen in eine WC-Kabine drängte, die Tür verriegelte und sich an ihm verging. Der Bub schrie vor Schmerzen auf, wurde aber von niemandem gehört.

Anschließend verließ der 20-Jährige das WC und vergnügte sich mit Sprüngen vom Drei-Meter-Brett. Der Zehnjährige vertraute sich weinend dem Bademeister an, der unverzüglich die Polizei verständigte. Für den 20-Jährigen, der im Irak als Taxifahrer gearbeitet hatte und in Österreich von der staatlichen Grundversorgung lebte, klickten noch in Badebekleidung die Handschellen.

In seiner polizeilichen Beschuldigtenvernehmung legte der Mann, der am 13. September über die Balkan-Route nach Österreich gelangt war, ein Tatsachengeständnis ab. Er machte sexuellen Notstand geltend. Er sei seinen "Gelüsten nachgegangen. Ich habe seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt", hielten die Kriminalisten die Angaben des Verdächtigen wörtlich fest. Zuletzt habe er im Irak mit einer Frau verkehrt, allerdings nicht mit seiner Ehefrau, die seit der Geburt der gemeinsamen Tochter "immer krank" sei.

In Österreich habe er "es nicht ausgehalten, keinen Sex zu haben, weil ich eine ausgeprägte überschüssige sexuelle Energie habe", ist dem Einvernahmeprotokoll weiter zu entnehmen. Auf die Frage der Beamten, ob es nicht auch im Irak verboten sei, mit zehnjährigen Buben Sex zu haben, antwortete der Flüchtling: "So etwas ist in jedem Land der Welt verboten." Er wisse, dass er "einen Riesenfehler gemacht" und "bei dem Buben eine große Narbe hinterlassen habe".

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 20-Jährigen wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, bestätigte Behördensprecherin Nina Bussek am Freitag der APA. Er befindet sich in U-Haft. Die Polizei war mit dem Fall "aus Opferschutzgründen" nicht an die Öffentlichkeit gegangen, wie Thomas Keiblinger, Sprecher der Landespolizeidirektion, auf APA-Anfrage erklärte. Bei Sexualdelikten werde abgewogen, ob die jeweiligen Umstände des konkreten Falles ein Publik-Machen rechtfertigen.

Dass man die Tat verschweigen wollte, um die Stimmung in der Bevölkerung nicht anzuheizen, weil der verdächtige Flüchtling erst seit wenigen Wochen im Land war, hätte "auf keinen Fall eine Rolle gespielt", versicherte Keiblinger. Man habe ja erst unlängst über einen Asylwerber berichtet, der im Prater eine 18-Jährige vergewaltigt hatte.

Es habe keinen Grund für eine proaktive Presseaussendung gegeben, meinte dazu Oberst Johann Golob, der Leiter der Pressestelle der Wiener Landespolizeidirektion. "Wir bestätigen in solchen Fällen auf Anfrage, aber machen nichts proaktiv", sagte Golob gegenüber der APA. Das sei in diesem Fall auch geschehen.

Da der Verdächtige noch im Hallenbad festgenommen wurde, hätte "kein notwendiger Ansatz für Fahndungsmaßnahmen" bestanden, sagte Golob: "Der Fall war polizeilich abgeschlossen und wurde der Justiz übergeben." Darüber hinaus führte auch Golob den Opferschutz ins Treffen. Aufgrund dessen sei man nach der Festnahme des 20-Jährigen mit keinen Details an die Öffentlichkeit gegangen.