Ein ungewöhnlicher Zivilprozess beschäftigt derzeit das Landesgericht Feldkirch: Eine Frau hat nach einem Skiunfall im Bregenzerwald ein sechsjähriges Mädchen auf 38.000 Euro Schadenersatz verklagt. Festgestellt werden soll bei der Verhandlung, ob dem Kind ein Verschulden angelastet werden kann. Der Fall wurde am Montag vertagt, in drei Wochen geht der Prozess in die nächste Runde.

Kinder unter 14 Jahren können in der Regel in Zivilverfahren nicht zur Verantwortung gezogen werden. "In erster Linie werden Aufsichtspersonen, wie der Skilehrer und die Eltern, wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verklagt", bestätigte Gerichtssprecherin Claudia Hagen auf APA-Nachfrage. Dies sei in diesem Fall passiert. Ihres Wissens sei das Verfahren beendet und abgewiesen worden.

Ausnahmebestimmung

Im Gesetz gebe es allerdings eine Ausnahmebestimmung. Sei das unmündige Kind einsichtsfähig, also könne ihm eine Einsicht in sein Fehlverhalten zugemutet werden, könnte es unter der Voraussetzung belangt werden, dass eine Versicherung besteht, um die Schadenersatzzahlungen leisten zu können. "Eine solche besteht meines Wissens", sagte Hagen. Ob ein eigenes Verschulden des Kindes vorliegt, wie das die Klägerin beim Prozessauftakt behauptete, werde nun in dem Verfahren geprüft.

Die Klägerin und das Mädchen, das mit einer Skikurs-Gruppe unterwegs war, waren im Skigebiet Hochhäderich zusammengefahren. Die Frau soll vor dem Unfall im Schuss auf der Piste gefahren sein, die Sechsjährige machte eine Kurve. Bei dem Zusammenprall erlitt die Klägerin schwere Verletzungen und könne seither nicht mehr Skifahren, sagte deren Anwältin laut einem Bericht der "Neue Vorarlberger Tageszeitung". Neben der Schadenersatzforderung gehe es ihrer Mandantin auch um die Feststellung, dass das Kind für allfällige künftige Schäden aus dem Skiunfall aufkommen muss.

Ein Gerichtsgutachter bescheinigte beiden Beteiligten zu wenig Aufmerksamkeit vor der Kollision. Sie seien seiner Ansicht nach in etwa im selben Ausmaß für den Unfall mitverantwortlich. Der Prozess wurde zur Aufnahme weiterer Beweise vertagt.