Die zweimonatige Frist verstrich, ohne dass sich die Behörden meldeten. "Der Fehler lag bei uns", gestand man dort ein. Danach wurde die Beschwerde abgelehnt. Die Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht Wien.
Die zweimonatige Frist verstrich, ohne dass sich die Behörden meldeten. "Der Fehler lag bei uns", gestand man dort ein. Danach wurde die Beschwerde abgelehnt. Die Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht Wien.
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