Der österreichische Klagsverband sieht ein richtungsweisendes Urteil für Menschen mit Assistenzhunden: Eine Frau mit einer körperlichen Einschränkung - der Hund hilft ihr beispielsweise beim Öffnen und Schließen der Handschiene - wollte einen Gesundheitsurlaub in einem Wellnesshotel buchen, wurde aber abgelehnt, weil sie einen Assistenzhund mitführen muss. Der Hund sei nur in der Lobby erlaubt, nicht am Zimmer oder im Restaurant. Auch nicht im Therapiebereich, die Klägerin braucht den Hund aber zum An- und Ausziehen.