Nicht wenige Zuschauerinnen und Zuschauer der Freitagabendausgabe der ZiB 2 werden gestutzt haben. Kaum war das Intro der Nachrichtensendung vorbei und die Begrüßungsworte von Moderatorin Margit Laufer verklungen, erschien ein großes Bild von Gerald Grosz mit dem Hinweis „Aufgetragene Veröffentlichung“.

In dem fast einminütigen Einspieler teilt der ORF mit, dass der Sender zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 Abs 1 Mediengesetz und § 7b Abs 1 Mediengesetz und zur Veröffentlichung des Urteils verurteilt wurde. Am 6. Oktober 2022 hatte der ORF 2 aus Anlass der Bundespräsidentenwahl 2022 behauptet, Gerald Grosz sei wegen übler Nachrede rechtskräftig strafrechtlich verurteilt worden. Damit wurde - so das Urteil des Landgerichts Wien vom 25. April 2023 - „im Bezug auf den Antragsteller der objektive Tatbestand der üblen Nachrede (...) hergestellt und dessen Unschuldsvermutung verletzt.“ Und verpflichtete den ORF, das Urteil auszusenden.

Der Hintergrund: Der einstige Bundespräsidentschaftskandidat Gerald Grosz hatte den ORF geklagt, weil dieser in einem Interview mit dem Blogger den unwahren Eindruck einer strafgerichtlichen Verurteilung erweckt hätte. Nun bestätigte das Oberlandesgericht Wien (OLG) ein Urteil des Landesgerichts für Strafsachen aus 2023. Grosz erhält eine Entschädigungszahlung, und der ORF muss das Urteil veröffentlichen. Das Landesgericht hatte Grosz 5000 Euro zugesprochen.

Grosz sah sich vom ORF „diffamiert und verleumdet“ und klagte - erfolgreich


Anlass für den Rechtsstreit war ein mit Grosz auf ORF 2 geführtes Interview zur Bundespräsidentenwahl 2022. Darin sagte er, dass er nie vor Gericht gestanden sei. ORF-Journalistin Susanne Schnabl hielt ihm daraufhin vor, dass er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. Grosz entgegnete, dass er ein zivilrechtliches Urteil bekommen habe, weil er einen Medienprozess verloren habe. Er forderte sie auf, den Vorwurf einer insinuierten strafrechtlichen Verurteilung zurückzunehmen, was nicht geschah, weil laut Moderatoren das Wort strafrechtlich im Verlauf des Interviews nie gesagt wurde. Der Blogger sah sich als Herausforderer von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom ORF „diffamiert und verleumdet“.


In einer Reaktion auf das Urteil teilte Grosz mit, seinem Anwalt den Auftrag, auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den ORF und Schnabl prüfen zu lassen, erteilt habe. Der ORF gab auf APA-Anfrage keinen Kommentar ab.