Rund 34 Kilometer misst die Grenze zwischen Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein. Es ist damit die kürzeste Grenze, die Österreich mit einem benachbarten Staat teilt. Trotzdem gibt es nun Pläne, diese zu verschieben, wie ORF und SWR übereinstimmend berichten.

Ganz konkret geht es um den Grenzverlauf im Bereich des Egelsees im Gemeindegebiet der Stadt Feldkirch. Aktuell verläuft er im Zickzackkurs durch das Gewässer, da dieser Rückhalteweiher erst viele Jahre nach dem Abschluss des Staatsvertrags 1960 angelegt wurde. Ursprünglich war an dieser Stelle ein Grenzgraben und der Egelsee weiter im Norden, näher dem Ortszentrum von Feldkirch.

Auszug aus dem Begutachtungsentwurf: Österreich würde die orangefarbenen Flächen erhalten, Liechtenstein die blauen
Auszug aus dem Begutachtungsentwurf: Österreich würde die orangefarbenen Flächen erhalten, Liechtenstein die blauen © Republik Österreich

Österreich bekommt Land, Liechtenstein Wasser

Im Bereich des Egelsees soll der Grenzverlauf nun begradigt werden, wie auf den Plänen ersichtlich ist. Österreich und Liechtenstein würden Gebiete miteinander tauschen, niemand würde jedoch flächenmäßig an Staatsgebiet einbüßen. Je 239 Quadratmeter würden die Seiten wechseln. Während Österreich nordwestlich und südöstlich Landstreifen erhalten soll, bekommt Liechtenstein vor allem Flächen im Egelsee.

Der Gebietstausch wird auch Auswirkungen auf die Grenzpunkte haben. Von den bisher 20 sollen nur noch drei übrig bleiben. Außerdem soll das Bauverbot auf beiden Seiten der Staatsgrenze von zehn auf einen Meter reduziert werden. Auch soll die Festlegung durch Vermessungspunkte modernisiert werden.

Der Egelsee
Der Egelsee © IMAGO / Imagebroker / Paul J. Trummer

Verfassungsänderung notwendig

Die beiden Nationen unterzeichneten 1960 einen Staatsvertrag, in dem auch die Gebietsansprüche geregelt sind. Dieser muss nun geändert werden, damit die Grenzverschiebung vollzogen werden kann. Außerdem muss das Land Vorarlberg das entsprechende Verfassungsgesetz ändern.

Seit 4. März und noch bis 2. April läuft ein Begutachtungsverfahren mit dem Titel „Verfassungsgesetz über eine Änderung des Verfassungsgesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein“ dazu. In diesem Zeitraum sind die Pläne online, bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Vorarlberger Landesregierung einsehbar. Jeder Bürgerin und jeder Bürger kann Änderungsvorschläge einbringen.