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Arzt sah Fehlbildung an Fötus nicht, Eltern klagten

Ein Elternpaar hatte geklagt, da sie sich angesichts der schweren körperlichen Behinderung des Kindes bei Aufklärung durch den Arzt für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hätten.

 Der OGH sprach von einer Judikaturwende zu „wrongful birth“ und „wrongful conception“
© Robert Parigger
 Der OGH sprach von einer Judikaturwende zu „wrongful birth“ und „wrongful conception“