Der Aufschrei war vorhersehbar. Ein Tiroler Bezirksgericht hat nun das Kind einer ukrainischen Leihmutter rechtlich als Kind der österreichischen Auftraggeber anerkannt. Das Wohl und die Interessen des Kindes, begründete der Richter, müssten im Vordergrund stehen. Was vor einigen Jahren noch nicht der Fall gewesen sein dürfte, als das Innenministerium einem genetischen Kind von Österreichern zunächst die Staatsbürgerschaft verweigerte, weil es eine amerikanische Leihmutter hatte.