Das Minderheitenschulwesen ist mit einem Bundesgesetz in Verfassungsrang geregelt. Es umfasst den Geltungsbereich und legt die pädagogischen Kriterien fest, unter denen der Anspruch auf zweisprachigen Unterricht erfüllt werden kann. Ein Kriterium ist die Qualifikation der Schulleitung: Von ihr werden Slowenisch-Kenntnisse auf Mittelschulen-Niveau gefordert. Deshalb kommt es bei Neubestellungen von Schulleitungen immer wieder zu politischen Diskussionen. In den letzten Jahren war dies in Eberndorf und in Völkermarkt der Fall.