Nun liegt sie also vor, die lange angekündigte Mindestsicherung neu. Die Regierung kann auf eine steile Lernkurve verweisen. Ausgelöst wurde sie durch den Europäischen Gerichtshof, der erst kürzlich ein Mindestsicherungsmodell aus Oberösterreich verwarf und durch den Verfassungsgerichtshof, der Niederösterreichs Variante für unstatthaft erklärte. Nun soll also ein Grundsatzgesetz des Bundes einheitliche Rahmenbedingungen für die Auszahlung der Mindestsicherung regeln, das den Höchstgerichten standhält. Den Ländern bleibt die Möglichkeit, Details zu klären und allenfalls die Beträge zu unterschreiten. Überzahlungen schließt das Gesetz aus.