Corona bestimmt seit Monaten unser Leben. Wir befinden uns aber noch (lang) nicht in einem Ausnahmezustand, sondern in einer Ausnahmesituation. Der Gesetzgeber muss Maßnahmen anwenden, die einige mit Polizeistaatmethoden vergleichen. Bei einer großen Gefahr, die Pandemie ist eine, können Grundrechtseingriffe gerechtfertigt sein. Damit wird die Verfassung nicht ausgesetzt, sondern angewendet.
Nebenbei bemerkt, wir alle haben anlässlich des Ibiza-Skandals erkennen können, welches Meisterwerk dem Legisten Hans Kelsen mit
unserer Verfassung gelungen ist.