Ein Mann stirbt. Seine Witwe wendet sich an die steirische Patientenanwaltschaft. Eine erste Untersuchung lässt den Verdacht aufkommen, dass Ärzte falsch gehandelt haben. Statt den Mann am Herzen zu operieren, schickte man ihn nach Hause und zum niedergelassenen Zahnarzt. Vonseiten der Patienten-Anwaltschaft wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Wie soll man diesen Fall begreifen? Soll man ihn überhaupt an die Öffentlichkeit bringen? Nach einem Gespräch mit der Witwe und angesichts der aktuell vorliegenden Fakten haben wir uns dazu entschlossen.

Wir wissen, dass Ärzte und Pflegepersonal in den steirischen Spitälern Tag für Tag eine großartige Arbeit leisten. Und wir sind uns der Verantwortung bewusst, dass wir das Vertrauen in diese Institution nicht leichtfertig erschüttern dürfen.

Gleichzeitig haben wir eine Verantwortung, systemische Probleme aufzuzeigen.

Die betroffene Witwe sagt: Eine Schuldzuweisung stehe ihr nicht zu. Sie erklärt sogar, dass ihr Mann auf einer anderen Abteilung zuvor hervorragend betreut worden sei. Aber sie wolle mit dem Gang an die Öffentlichkeit die Allgemeinheit schützen. Damit so etwas nie mehr geschieht. Das will die Witwe genauso wie jeder Einzelne von uns.