Wir räumen ein, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein Problem geschaffen hat, das zuvor in Österreich keine Relevanz besaß. Niemand stieß sich daran, dass die evangelischen Christen im Land den Karfreitag auf besondere Weise ehren konnten, auch als eine Art von Wiedergutmachung für das im Laufe der Jahrhunderte erlittene Unrecht. Und wir haben auch Verständnis für die Schwierigkeit, innerhalb kürzester Zeit eine dauerhafte Lösung zu erarbeiten. Aber es kann nicht sein, dass eine in Wahrheit nicht existente Diskriminierung beseitigt wird, indem ausgerechnet jener Minderheit, für die der Karfreitag eine tiefe Bedeutung hat, die Möglichkeit genommen wird, den Tag in bisher praktizierter Form zu begehen.