Der EU-Gipfel hat einen Kompromiss erreicht, mit dem alle leben können. Unklar sind jedoch die wichtigsten Details. Dabei kommt der Einhaltung völkerrechtlicher und europarechtlicher Verpflichtungen eine zentrale Bedeutung zu. Das Mantra „Schutz der Außengrenzen“ wird oft falsch verstanden. Wenn die Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex mit Kosten im zweistelligen Milliardenbereich von 1500 auf 10.000 Mitarbeiter aufgestockt wird, bedeutet das nicht, dass keine Flüchtlinge mehr über die Grenze kommen können. Frontex hat schon jetzt in ihrem Wirkungsbereich gemäß dem Recht auf Asyl in der EU-Grundrechtecharta die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Asylanträge von nationalen Stellen entgegengenommen werden. Die Idee von sogenannten Anlandezentren, ein Euphemismus der Sonderklasse, oder doch Auffanglagern außerhalb der EU kursiert seit Langem, scheiterte bisher aber an der Realisierbarkeit. Kein Land will solche Lager haben, die Kosten und Sicherheitsprobleme wären enorm. In den Auffanglagern der EU sollen Asylanträge geprüft werden. Unklar ist, von wem und nach welchen Standards, da es in der EU bisher keine einheitlichen Standards gibt.