Der englische High Court entschied: Der seit 2019 in London inhaftierte WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf vorerst nicht von Großbritannien in die USA ausgeliefert werden. Gefordert werden zuvor Garantien hinsichtlich seiner Behandlung, sollte er in die Vereinigten Staaten gebracht werden: Vor allem geht es um eine Zusage, wonach Assange in den USA nicht die Todesstrafe droht. Sollte es in diesen Fragen keine „zufriedenstellenden Zusicherungen“ geben, werde Assange die Erlaubnis erteilt, gegen seine Auslieferung in Berufung zu gehen.