Der offene Brief von aktiven Universitätslehrerinnen und -lehrern und das bemerkenswerte Interview, das Andrea Bergmann mit dem emeritierten Professor Pohl geführt hat, sind eindringliche Appelle an die Kärntner Landespolitik, die geschichts-, tatsachen- und menschenrechtswidrige Festschreibung nur einer, der deutschen Landessprache in der neuen Verfassung nochmals zu überdenken. Landesrat Benger führt, weil er ahnt, dass ihn die geplante Abschaffung der proportional aufgeteilten Landesregierungsmitglieder nach der nächsten Wahl aus dem Amt kippen könnte, auf einem anderen Schauplatz einen Stellvertreterkrieg. Das ist ein durchschaubares Manöver und gefährdet die nach der Ortstafellösung eingetretene Entkrampfung der Atmosphäre.

Einen wesentlichen Anteil an dieser Entkrampfung hat zweifelsohne die Zukunftskoalition mit Landeshauptmann Kaiser an der Spitze, die eine kluge, mit Augenmaß betriebene, aber prinzipientreue und zukunftsorientierte Volksgruppenpolitik eingeleitet und auf Schiene gebracht hat. Einen wichtigen Beitrag zum konstruktiven Aufeinanderzugehen leistet auch die Kleine Zeitung, indem sie immer wieder Stimmen und Bewegungen Raum gibt, die das Miteinander und Füreinander der beiden Volksgruppen im Land zur Maxime ihres Handelns machen.

Dr. Reginald Vospernik, Föderlach/Wernberg

Mehrstimmiges Juwel

Die Kärntner "Zukunftskoalition" hat beschlossen, dass es in Zukunft nur mehr Deutsch als Landessprache geben soll. Eine schöne Zukunft! Danke! Wird dann auch das Kärntnerlied, um das uns alle beneiden, das Gailtaler Kufenstechen auch Deutsch sein oder gibt es da noch das Quintett der Brüder Smrtnik und die Gesamtheit der Lieder und Kultur in slowenischer Sprache?

Selbst die größten Gegner der Volksgruppe haben anerkannt, dass Kärnten seit jeher die Heimat zweier Sprachen und Kulturen war. Dies hat der Kärntner Landtag bereits in seiner Erklärung vom 28. 9. 1920 bekräftigt ("Die Landesversammlung erklärt, dass sie den slowenischen Landsleuten ihre sprachliche und nationale Eigenart jetzt und alle Zeit wahren will"). Könnte man diese einstimmig verabschiedete Erklärung des Landtages nicht erneuern und für die heutige Zeit adaptieren?

Kärnten gehört uns allen. Wir alle sind Kärntner und so soll es bleiben. Machen wir doch aus diesem Land ein mehrstimmiges, leuchtendes Juwel. Die konstruktive Mitarbeit der Volksgruppe, auch bei der neuen Landesverfassung, wo ihre Vorschläge bisher nicht in Betracht gezogen wurden, ist dabei garantiert.

Valentin Inzko, Suetschach /Sve(c)e

Endlich alles klar

Bravo! Nicht Haider, nicht BZÖ, nicht FPÖ – ein gestandener ÖVP-Mann mit Bauchgefühl hat es endlich geschafft.

Landesverfassungsgesetz 1924: § 6. Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten gesetzlich eingeräumten Rechte, die Geschäftssprache der Behörden und Ämter des Landes.

Kärntner Landesverfassung 2017: Artikel 5. Die deutsche Sprache ist die Landessprache sowie Sprache der Gesetzgebung und – unbeschadet der der Minderheit bundesgesetzlich eingeräumten Rechte – die Sprache der Vollziehung des Landes Kärnten.

Endlich alle Missverständnisse beseitigt. Gratuliere, Herr Benger!

Dorothea Butsch, Dieschitz

Zwei Sprachen, ein Herz

Dass der Passus betreffend unsere slowenischen Landsleute nun doch noch in die neue Landesverfassung aufgenommen wurde, muss wohl positiv bewertet werden. Die slowenische Volksgruppe ist schon seit 1400 Jahren in Kärnten beheimatet, also hätte sie an sich ja schon längst in unsere Verfassung gehört.

Dass man aber Slowenisch nicht mehr als zweite Landessprache sehen will, passt hier natürlich nicht dazu und wird von unseren slowenischen Landsleuten jetzt kritisiert. In einem Mundartgedicht, welches einst häufig Schüler und Schülerinnen sogar bei 10.-Oktober-Feiern aufsagten, heißt es so treffend: "Herzliabste Hamat, Schåtzale klans, zwa Språch’n tuast red’n, åba Herz håst lei ans". Es wäre begrüßenswert, damit wir alle und das Land tatsächlich "nur ein Herz" haben, wenn man Slowenisch doch in die neue Verfassung mit hineinnehmen könnte.

Herbert Guttenbrunner, Köttmannsdorf

Textvorschlag

Beim Lesen des Artikels 5 der neuen Landesverfassung entsteht tatsächlich der Eindruck, es gebe in Kärnten nur eine Landessprache. Auf die slowenische Landessprache wird in einem Nebensatz, ohne sie wörtlich zu benennen, aber juristisch korrekt, hingewiesen. Da in Kärnten tatsächlich zwei Landessprachen gesprochen werden und sich alle Kärntner in der Landesverfassung wiederfinden sollten, könnte eine neue Formulierung des Artikels 5 wie folgt lauten:

"In Kärnten spricht man in zwei Landessprachen. Dabei ist die deutsche Sprache als Amtssprache die Sprache der Gesetzgebung und Vollziehung. Die Anwendung der slowenischen Sprache als zweite Amtssprache ist in der Vollziehung möglich. Die Durchführung regeln die einschlägigen Bundesgesetze."

Damit hätte der neuerliche Streit ein Ende und der Wunsch der Volksgruppe wäre erfüllt.

Generalleutnant i. R. Arno Manner, Völkermarkt

Rechte festgeschrieben

Eine Festlegung von Deutsch als Landessprache schmälert die Rechte der slowenischen Volksgruppe als anerkannte nationale Minderheit in Kärnten nicht. Deren Rechte wurden im von den Mitgliedsstaaten des Europarats – zu denen auch die Republik Österreich gehört – unterzeichneten "Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten" festgeschrieben. So dürfen die nationalen Minderheiten unter anderem ihre Sprache bewahren und haben das Recht, dass im Verkehr zwischen ihnen und den Verwaltungsbehörden die Minderheitensprache gebraucht werden kann.

In diesem Rahmenabkommen findet sich jedoch kein Passus, der es den Vertragsstaaten verbietet, eine Sprache als offizielle Landessprache festzuschreiben. Andernfalls wäre die Festlegung der deutschen Sprache als Staatssprache der Republik in Artikel 8 Absatz 1 des Bundesverfassungsgesetzes, das den Kern der österreichischen Bundesverfassung darstellt, unwirksam.

Dipl.-Jurist Michael Pfeiffer, Neuhausen auf den Fildern (D)