In der heißen Sommerzeit mehren sich in Italien teils kuriose Regeln für Urlauber und Einheimische. Personen auf der Insel Ponza südlich von Rom müssen von nun an acht geben, wenn sie ihren Hund Gassi führen. Hundebesitzer sind nämlich künftig verpflichtet, eine Wasserflasche bei sich zu tragen, um den Urin ihrer Vierbeiner wegzuspülen. Zuwiderhandeln wird mit einer Strafe von 500 Euro geahndet. Der Beschluss folgte auf Beschwerden der Inselbewohner über den penetranten Uringeruch in den Straßen.

Bereits davor haben mehrere Badeortschaften in diesem Sommer Strafen in derselben Höhenordnung für Stadtspaziergänge im Badeanzug eingeführt. Das gilt auch für Männer, die "oben ohne" durch die Ortschaften flanieren. Wir haben hier darüber berichtet. Die vielen Touristen, die halb nackt durch die Straßen ziehen, würden dem Ansehen der Ortschaften schaden, hieß es.

Kleidungsordnung für Wanderung und Stadtspaziergang

Auch Mailand führte das Oben-Ohne-Verbote ein. In den städtischen Parks darf man sich nicht halb nackt sonnen. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss 300 Euro Strafe hinblättern.

Schon länger müssen Urlauber in die Tasche greifen, die für Wanderungen nicht passend ausgerüstet sind: Auf den Wanderwegen der ligurischen Touristenregion Cinque Terre herrscht Badeschlappen-Verbot. Jeder, der nicht mit richtigem Schuhwerk unterwegs ist, muss mit Strafen von 50 bis 2500 Euro rechnen, warnte der Nationalpark in der ligurischen Region. Grund sind die vielen Verletzungen durch ungeeignetes Schuhwerk. Die Betroffenen müssen oft nach Unfällen aufwendig mit Hubschraubern geborgen werden.