In Österreich haben Autofahrer vier Monate nach Ablauf des Pickerls Zeit, die fällige Fahrzeugbegutachtung nachzuholen. Rechtliche Konsequenzen sind hierzulande innerhalb der Toleranzfrist nicht zu erwarten. Anders jedoch im Ausland:

"Vor allem an der italienischen, ungarischen oder slowenischen Grenze kommt es immer wieder zu Problemen – die Konsequenzen reichen von Geldstrafen über Beschlagnahme der Kennzeichen bis zur Verweigerung der Einreise", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Und das, obwohl die dortigen Behörden dazu nicht befugt sind." Zwar gelten vielerorts keine oder kürzere Toleranzfristen als in Österreich. Doch grundsätzlich unterliegen die periodischen Überprüfungen zur "technischen Fahrzeugüberwachung" dem Recht des Landes, in dem das Auto zugelassen ist.

Der Realitätsabgleich

Der Mobilitätsclub hat bereits vor Jahren das österreichische Verkehrsministerium ersucht, die ausländischen Ministerien auf die rechtswidrige Vorgangsweise ihrer Behörden hinzuweisen. "Vor allem seitens der ungarischen, italienischen und kroatischen Ministerien wird auch versichert, dass es entsprechende Dienstanweisungen an die Exekutive gibt. Die Praxis sieht jedoch leider anders aus", berichtet die ÖAMTC-Expertin. "Problemen vorbeugen kann man nur, indem man eine fällige Begutachtung unbedingt rechtzeitig vor Antritt der Urlaubsfahrt nachholt." Sie fügt abschließend hinzu: "Ein Fahrzeug muss sich unabhängig von der Laufzeit des Pickerls immer in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden – innerhalb und außerhalb Österreichs."