Böses Erwachen blieb dem Lenker eines Leichtmotorrades nur durch Glück erspart. Denn wie der Beamte Johann Haas erst im Nachhinein erfuhr, war er mit gültigem EU-Führerschein und eigenem Motorrad illegal in Slowenien unterwegs.

Code 111. Er gehört zu jenen, die die Sonderregelung "Code 111" in Anspruch genommen haben: Besitzer eines B-Führerscheines dürfen (ohne Motorradführerschein) ein Leichtmotorrad lenken, sofern sie sechs praktische Fahrstunden absolviert haben. Der Code "111" wird dann in den EU-Führerschein eingetragen, hat jedoch nicht in allen EU-Ländern Gültigkeit, sondern außerhalb von Österreich nur in Italien und Luxemburg.

"Mangelnde Information. OIch wurde darüber nicht informiert. Ich fühle mich übergangen", ist Haas verärgert. Bei einer Kontrolle hätten ihm Führerschein und Motorrad abgenommen werden können.
"Diese Regelung ist unglücklich", seufzt Ursula Zelenik, Rechtsexpertin vom ÖAMTC. So wurde der "Code 111" 1997 eingeführt. "Die Bemühungen um bilaterale Abkommen mit Nachbarländern waren jedoch bescheiden", sagt Zelenik. "Eine Regelung mit Deutschland oder Slowenien wäre sinnvoll". Unausgegoren scheint zudem das Vorgehen in Sachen Information. "Ob man auf die nationale Gültigkeit des Codes hingewiesen wird, hängt vermutlich von der Fahrschule ab", spekuliert Zelenka. Dass Einzelne auf der Strecke bleiben, sei nicht auszuschließen. Im Verkehrsministerium will man nun erheben, wie verbreitet die Genehmigung ist. Dann folgt entweder verstärkte Information oder die Abschaffung der Codes.