Der Verwaltungsgerichtshof hat für die Beschäftigung von Au-Pair-Aushilfen ein wichtiges Urteil gefällt: Seit 1. Mai müssten demnach die Gastfamilien für die Hilfskräfte bei Kinderbetreuung und im Haushalt Beiträge zur Pensions- und zur Arbeitslosenversicherung entrichten. Viele Familien könnten sich Au-Pair-Hilfen dann nicht mehr leisten.

1. Wird das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ab sofort umgesetzt?
Antwort: Zwischen der alten Regierung und den Krankenkassen gab es bisher ein Stillhalteabkommen. Es wurde nicht kontrolliert, ob die Abgaben entrichtet wurden. Laut Angabe des Sozialministeriums besteht kein Anlass, das Abkommen aufzulösen.

2. Sozialminister Erwin Buchinger spricht von einer neuen Lösung. Was heißt das?
Antwort: Ab 1. Juli soll die bestehende Regelung vereinfacht werden. Dann sollen Au-Pair-Kräfte in der Entlohnung gleich behandelt werden wie geringfügig Beschäftigte. Das heißt, das monatliche Entgelt soll 341,16 Euro betragen.

3. Die monatliche Zahlung muss 15 Mal im Jahr geleistet werden. Was ist der Grund dafür?
Antwort: Au-Pair-Hilfen gelten als Hausangestellte. Der Kollektivvertrag für die Gruppe verlangt diese Bezahlung.

4. In welcher Weise werden die Hilfskräfte bis Juli entlohnt?
Antwort: Wie bisher mit 60 Euro Taschengeld in der Woche. Dazu zahlt die Gastfamilie ein Paket für Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Auch die Hälfte der Kosten für einen Deutsch-Kurs entfällt auf die Gastfamilie.

5. Was ändert sich für die Gastfamilien mit der Regelung für geringfügig Beschäftigte?
Antwort: Verpflichtend ist nach dem derzeitigen Stand die Prämienzahlung für die Unfallversicherung. Außerdem sollen Au-Pair-Hilfen nur noch 20 Stunden in der Woche beschäftigt werden.

6. Kost und Quartier wurden bislang als Sachbezug gewertet, der eigentlich zu versteuern ist. Bleibt die Steuerpflicht?
Antwort: Die Steuerpflicht für Sachbezüge wird wegfallen. Dazu ist aber eine Änderung des ASVG-Gesetzes notwendig. Die Regierungsparteien haben ihre Zustimmung bereits signalisiert, die Endverhandlungen laufen.

7. Welche Abgaben treffen künftig die Gastfamilien?
Antwort: Für den Lohn zur geringfügigen Beschäftigung müssen insgesamt 2,93 Prozent an Abgaben, u. a. für die Unfallversicherung, entrichtet werden. Bei den rund 341 Euro macht das rund zehn Euro im Monat aus.

8. Au-Pair-Kräfte müssen gegenwärtig dem Arbeitsmarktservice gemeldet werde. Gilt diese Regelung auch künftig?
Antwort: Auf alle Fälle bis zur Neuregelung. Die Details werden erst ausgearbeitet.

9. Gibt es bei einer Nichtmeldung Strafen für die Gastfamilie?
Antwort: Laut Gebietskrankenkasse können hin und wieder Kontrollen erfolgen.

10. Können die Aufwendungen für Au-Pair-Aushilfen von der Steuer abgesetzt werden?
Antwort: Aktuell nicht. Das Gesetz müsste entsprechend abgeändert werden. Steuerberater sehen kaum Aussicht. Der geltende Zustand werde noch einige Jahre anhalten, meinen sie.