Inhaber von Kreditkarten sind oft der Meinung, dass sie bei der Buchung einer Reise bereits über ihre Kreditkarte ausreichend versichert sind. Eine zusätzliche Reiseversicherung schließen sie meist nicht ab. "Da der Versicherungsschutz über die Kreditkarte an bestimmte Voraussetzungen bzw. Pflichten geknüpft ist, empfehlen wir dringend, die Bedingungen genau zu prüfen", rät AK-Konsumentenberaterin Renate Burtscher. Die Versicherung übernimmt jene Kosten, die die versicherte Person dem Reise- oder Verkehrsunternehmen vertraglich schuldet, sofern die Reise wegen Krankheit, Tod oder Unfall des Versicherten oder eines seiner nahen Angehörigen nicht angetreten werden kann.

Versicherungssummen und Selbstbehalte können unterschiedlich hoch sein. Je nachdem, ob der Kartenbesitzer die Reise mit der Kreditkarte bezahlt hat oder nicht", so die Expertin. Wichtig ist, wie lange sich die Karte im Besitz der Person befindet bzw. wann das letzte Mal damit bezahlt wurde. Damit ein Schutz besteht, muss der Karteninhaber diese seit mindestens 30 Tagen besitzen. Art und Umfang des Schutzes hängen zudem von der Kreditkarte ab. Bei der Visa Gold Karte z. B. werden zwei Schadensfälle pro Jahr übernommen. In der Regel wird jedoch nur ein Schadensfall (der erstgemeldete) pro Kalenderjahr bezahlt. Außerdem muss die Karte regelmäßig verwendet werden.