Gute Frage
Vorzeitige Vertragsauflösung: Muss ich den Dauerrabatt zurückzahlen?
Für Versicherungsverträge mit längerer Laufzeit gibt es Rabatte. Mit sogenannten Dauerrabattklauseln wollen sich Versicherer diese Rabatte bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Vertrag wieder zurückholen. Was der Oberste Gerichtshof dazu sagt.
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