Rund um die Begräbnisfeierlichkeiten der englischen Queen war es wieder besonders lebendig: das (nicht nur) österreichische Interesse an Königshäusern und die Begeisterung für den alten und jungen Adel. Und manch einer und eine hat dabei wohl wehmütig an die Zeiten gedacht, als man auch hierzulande noch mit einem „von“ und „zu“ im Namen reüssieren konnte. Seit dem Adelsaufhebungsgesetz vom 3. April 1919 ist damit aber Schluss. Doch wie ernst gemeint ist dieses Gesetz mehr als 100 Jahre nach seiner Einführung? Riskiert man mit einem erfundenen Adelstitel, den man öffentlich verwendet, eine Strafe? Und gehen eigene von früher familiär hergeleitete Adelstitel in der Öffentlichkeit vielleicht doch noch durch?