Unsere Leserin wohnt seit 1983 in einer Eigentumswohnung mit Gartenanteil, der auch im Grundbuch festgehalten ist. "An einer Seite der Gartengrenze habe ich gleich nach meinem Einzug von einem Gartenbaubetrieb eine Thujenhecke pflanzen lassen, die auch jedes Jahr von einem Gärtner gepflegt und geschnitten wurde – mit Einverständnis der Nachbarn auch auf deren Seite. Die Hecke ist jetzt circa 1,9 Meter hoch", schildert sie die Situation. In der Nachbarwohnung, zu der auch ein Gartenanteil gehört, wechselten immer wieder die Eigentümer bzw. Mieter. "Bisher hat keinen die Hecke gestört, auch nicht die Dame, die jetzt schon seit ein paar Jahren Eigentümerin der Wohnung ist", erklärt die Leserin. Jetzt habe die Dame aber plötzlich die Hecke in der gesamten Länge bis fast zum Kern geschnitten und behaupte, die Hecke stünde zum Teil auf ihrem Grundstück. "Die Hecke ist durch den massiven Eingriff kaputt", sagt unsere Leserin und hat drei Fragen: