
Was sind Schäden, für die der Vermieter zumindest einen Teil der Mietkaution einbehalten darf und wann wird Mietern beim Auszug aus der Wohnung unrechtmäßig ihr Geld vorenthalten. Wir haben bei der Juristin Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband Österreich nachgefragt.
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Danke für Ihr Verständnis.
23.11.2020 um 07:11 Uhr
...böse Vermieter und Hausverwaltungen
...ich glaube das mit so mancher Kaution während der Hinterlegung die eine oder andere Rechnung des Vermieters oder gar die Leasingrate für den neu angeschafften SUV bezahlt wird...
vor 4 Tagen
wie haben wir es alle beim studieren gemacht?
billige, etwas versiffte wohnung gemietet. teppichboden herausgerissen - darunterliegenden parkettboden abgeschliffen und lakiert, ausgemalen (tapeten entfernt, gespachtelt), türen ausgebessert usw.
eigentlich waren bei den meisten dann die immobilien in einem besseren zustand als vorher. kaution kriegte man dann, wenn der vermieter sehr lange, sehr prüfdend alles angeschaut hat (die verbesserungen waren augenfällig!). beim nächsten mieter hat der vermieter dann wahrscheinlich 1000 schilling mehr verlangt - weil die wohnung war ja dann schöner.