Die Betriebskostenabrechnung über das Vorjahr muss nach dem Mietrechtsgesetz bis spätestens 30. Juni gelegt werden. Das Mietrechtsgesetz enthält dazu einen abschließenden Katalog an Postionen, welche im Rahmen der Abrechnung an die Mietparteien weiterverrechnet werden dürfen. "Bei der alljährlichen Abrechnung der Betriebskosten heißt es genau hinschauen. So manche Abrechnung enthält Beträge, die nicht gesetzlich gedeckt sind und somit unnötig die Geldbörse belasten", weiß Christian Lechner von der Mietervereinigung Steiermark aus Erfahrung und ergänzt: "Jede Mieterin und jeder Mieter hat das Recht, zu erfahren, was sich hinter den monatlich zu bezahlenden Betriebskosten verbirgt."  Hier die acht wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema. Hier geht es direkt zur Mietervereinigung