Behördlich verordnete Geschäftsschließungen
Rat für Unternehmer: "Mietzins nur unter Vorbehalt einzahlen!"
Von Geschäftsschließungen betroffene Unternehmer dürften jetzt von einem Paragrafen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch profitieren, der die Verpflichtung zur Zahlung von Mietzinsen bei "außerorentlichen Zufällen" aufhebt.
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