Der Fall eines Linzers, der von seiner Ex-Freundin in "Facebook" verleumdet wurde, sorgte jüngst für Aufregung. Die Frau soll sich während ihrer Beziehung die Zugangsdaten des Freundes zur Internetplattform erschlichen haben und unter seinem Namen pädophile Postings verfasst haben. Gegen die Frau wird wegen Verleumdung ermittelt.

Das Beispiel des Linzers zeigt, wie einfach es ist, virtuell in eine fremde Haut zu schlüpfen. Das Internet ist jedem frei zugänglich: Jeder, der möchte, könnte sich theoretisch überall registrieren und von sich oder anderen Personen preisgeben, was er oder sie möchte – vor allem in sozialen Netzwerken. Ein weiteres Problem stellen datenschutzrechtliche Aspekte dar. Besonders das aus den USA stammende Facebook orientiert sich in seiner Ausrichtung an den lockeren amerikanischen Vorgaben. Ein Problem für Heinz Wittenbrink, Vortragender am Studiengang Journalismus der FH Graz und Internetfachmann, denn: "Im deutschsprachigen Kontext herrscht eine andere Vorstellung von Privatheit und Öffentlichkeit".

Auch im Internet gibt es Regeln

"Facebook ist meines Wissens nach verpflichtet, sich an die Gesetze des jeweiligen Landes zu halten. Diese kann man aber leicht umgehen: Ich könnte mich beispielsweise als amerikanischer User ausgeben, da ist wieder alles anders", so Wittenbrink. Auch wenn es nun auf den ersten Blick nicht so aussieht, aber selbst im scheinbar freien Internet gibt es Regeln. Hermann Feldbacher von der Sicherheitsdirektion OÖ vergleicht die Kommunikation im World Wide Web mit einem Tratsch am Wirtshaustisch: "Ich darf nicht wissentlich über jemanden Unwahrheiten verbreiten. Im Internet ist dies in einem größeren Umfeld möglich, das Internet ist für viel mehr Leute verfügbar. Da gibt es sicher Beschränkungen, bei denen ich mir sehr wohl bewusst sein muss, dass die Polizei Schritte ergreifen und bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen muss."

Prävention von Datenmissbrauch und Verleumdung

Wie kann ich vermeiden, dass im Internet über mich Unwahrheiten verbreitet werden? Der Wiener Datenschützer, Gregor König, zeigt sich in dieser Hinsicht pessimistisch: "Es gibt keine präventive Möglichkeit nach dem Datenschutzrecht, sich vor einer Verleumdung zu schützen. Höchste Priorität sieht Internet-Ombudsmann Bernhard Jungwirth in diesem Kontext in einem bewussten Umgang mit dem Medium Internet. "Besonders der sichere Umgang mit Passwörtern ist wichtig". Auch scheinbar unwichtige Zugangsdaten sollen an niemanden weitergegeben werden und sicher verwahrt werden.

Experten sehen in einer hohen Aktivität der User im Web eine Möglichkeit Diffamierung und Verleumdung vorzubeugen. "Wenn ich selbst viel publiziere, gebe ich meine Sicht der Dinge preis und die Wahrscheinlichkeit, dass Unwahrheiten über mich verbreitet werden, wird geringer, bzw. relativiert, denn es gibt Vergleichsmöglichkeiten", so Wittenbrink. Auch Internet-Ombudsmann Jungwirth sieht in einer gezielten Selbstdarstellung im Web eine Möglichkeit sich zu schützen. "Aber Vorsicht! Der Grad ist schmal zu viel Persönliches dabei von sich preiszugeben.

Für Wittenbrink stellen Facebook und Co. jedoch keine reellen gesellschaftlichen Gefahren dar. "Ich finde die Diskussion übertrieben. Aus meiner Perspektive erscheint mir die Gefahr, die von Handynetzbetreibern ausgeht, größer. Hier kann jeder Mensch jederzeit nahezu überwacht werden. Bei sozialen Netzwerken bin ich im Vergleich selber dafür verantwortlich, was von mir drinnen steht und was nicht – die Gefahr liegt beim Anwender selbst!".

Was tun im Ernstfall?

Doch was mache ich, wenn es tatsächlich mich trifft oder ich einen Datenmissbrauch im sozialen Netzwerk beobachte? Helmut Greiner vom Bundeskriminalamt appelliert an die soziale Verantwortung der User: "Wenn Sie auf kriminelle Handlungen im Facebook stoßen, unverzüglich die Polizei verständigen! Die Polizei unternimmt dann alles Mögliche, um dieser Person habhaft zu werden und den Sachverhalt aufzuklären". Sollte der konkrete Fall einer Verleumdung im Internet auftreten, hat man jedoch das Recht, die Inhalte löschen zu lassen: "Aus datenschutzrechtlicher Sicht gibt es einen Löschungsanspruch. Daneben gibt es die Möglichkeit vor einem Zivilgericht einen Schadensanspruch zu fordern".

Ombudsmann Jungwirth empfiehlt Betroffenen, sich je nach Schwere des unerwünschten Inhalts, als ersten Schritt an die Betreiber zu wenden. Oder, sofern die diffamierende Person bekannt ist, mit ihr in Kontakt zu treten. Als nächste Konsequenz sieht Jungwirth eine Strafanzeige bei der Polizei, die sich näher mit dem Sachverhalt beschäftigt. Auch AK-Expertin für Konsumentenschutz, Daniela Zimmer, rät im Ernstfall eine Anzeige gegen unbekannt zu erstatten. Diese ist an denjenigen gerichtet, der sich des Profils bemächtigt. Doch die große Frage, die dabei bleibt: "Kann man die Person auch ausforschen?", so die Konsumentenschützerin.