Joghurtdrinks haben das Image, aufgrund ihres meist geringen Fettgehalts „gesund“ zu sein. Trotz der Hinweise auf den niedrigen Fettgehalt und abgebildeten Früchten enthalten die Drinks vor allem bezogen auf eine Verpackungseinheit viel Zucker bzw. Kalorien und sind oft aromatisiert.

Trinkjoghurt entspricht einer Zwischenmahlzeit

Der Zuckergehalt der 20 Produkte reicht von 1 bis 12 g (ohne Milchzucker und fruchteigenen Zucker), der Mittelwert liegt bei 6,4 g Zucker pro 100 g. Neun von 20 Produkten haben eine Füllmenge von 500 g. Rund die Hälfte dieser Produkte hat eine angegebene Portionsgröße von 250 g. Die Flaschenoptik und die Größe der Getränke verleiten, den gesamten Inhalt zu trinken. Je nach Zuckergehalt werden mit einer Packung Trinkjoghurt (meist 500 g) zwischen 30 und 45 g Zucker aufgenommen, die tägliche Maximaldosis Zucker wird so leicht erreicht – insbesondere von Kindern. „Mit einem Joghurtgetränk nimmt man durchschnittlich zwischen 250 und 400 Kalorien auf. Das entspricht einer üppigen Zwischenmahlzeit“, so AK-Marktforscherin Susanne Bauer. Bei einem Drittel der Produkte übersteigt der Zuckergehalt die Fruchtportion.

Fettarm heißt nicht automatisch zuckerarm

Jene 8 Produkte mit einem Fettgehalt von unter 1 Prozent, liegen jedoch mit dem Zuckergehalt über dem Mittelwert von 6,4 g Zucker je 100 g. Zwei Drittel der Produkte sind aromatisiert. Nur ein Produkt kommt lediglich mit Joghurt, Früchten und Zucker aus (Yoothie Yoghurt Smoothie, Danone).

Kennzeichnung und Herkunft

Bei etwa der Hälfte der Produkte besteht bei der Kennzeichnung Verbesserungsbedarf. So suggerieren zwei Produkte (Super Smoojo Energy und Smoojo Smoothie mit Naturjoghurt von Schärdinger), die ganze Frucht in der Verpackung, aber zum Teil ist nur Fruchtsaft eingesetzt. Die Zutaten der Joghurtgetränke können außerdem weit gereist sein: Die Milch stammt zwar meist aus Österreich, die Früchte werden weltweit bezogen.

Wie man Zucker auf dem Etikett erkennt

Auf den Etiketten gesüßter Lebensmittel stehen die Informationen zu Zucker an zwei Stellen: in der Zutatenliste und in der Nährwerttabelle.
In der Zutatenliste sind die süßenden Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angeführt. Nach der sogenannten QUID-Regelung (QUID = quantitative ingredient declaration) müssen extra ausgelobte Zutaten bzw. Zutaten, nach denen das Produkt benannt ist, in der Zutatenliste zusätzlich in Prozent ausgewiesen sein. Es muss jedoch nicht zwangsläufig das Wort „Zucker“ in der Zutatenliste aufgelistet sein. Auch Glukosesirup, Fruktosesirup, Maltose, Dextrose, Apfelfruchtsüße usw. weisen darauf hin, dass Zucker enthalten ist. Es gibt eine Vielzahl von Begriffen, die den Zucker in Lebensmitteln benennen, was es für Konsumenten nicht einfach macht.

Die Angabe auf den Fertigprodukten umfasst nicht nur den zugesetzten Zucker, Glukose- Sirup, Honig und auch andere Süßmacher, sondern jeglichen Zucker im Produkt; bei Trinkjoghurts zum Beispiel auch den Milch- und den Fruchtzucker aus den verwendeten Früchten.
Trotzdem gibt der Gesamtzuckergehalt laut Nährwertkennzeichnung auf dem Etikett Verbrauchern eine gute Orientierung.

Zuckerarm  - was heißt das überhaupt?

Die Angabe, ein Lebensmittel sei zuckerarm, sowie jegliche Angabe,
die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt im Fall von festen Lebensmitteln nicht mehr als 5 g Zucker pro 100 g oder im Fall von flüssigen Lebensmitteln 2,5 g Zucker pro 100 ml enthält.

Zuckerfrei? Auch das stimmt so nicht

Die Angabe, ein Lebensmittel sei zuckerfrei, sowie jegliche Angabe,
die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. 100 ml enthält.

Ohne Zuckerzusatz oder was?

Die Angabe, einem Lebensmittel sei kein Zucker zugesetzt worden, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Monooder Disaccharide oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, sollte das Etikett auch den folgenden Hinweis enthalten: „ENTHÄLT VON NATUR AUS ZUCKER“.

Und ein reduzierter Zuckeranteil?

Die Angabe, der Gehalt an einem oder mehreren Nährstoffen sei reduziert worden, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn die Reduzierung des Anteils mindestens 30 % gegenüber einem vergleichbaren Produkt ausmacht; Beim Einkaufen ist oft nicht eindeutig, womit verglichen wurde – ein reduzierter Zuckeranteil heißt nicht zwangsläufig, dass es sich um ein kalorienarmes Produkt handelt.