
Das Recht auf Bildung sei im ersten Lockdown ganz klar verletzt worden, erklärt die steirische Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac. Zusatz: Weil es natürlich dem Recht auf Gesundheit untergeordnet werden musste. „Viele Kinder sind total verunsichert, haben keinen Rhythmus und keine Stabilität“– zwei wesentliche Faktoren, um Bildung überhaupt konsumieren zu können. Vor allem das „Recht auf soziale Bildung“ leide im Fernunterricht: „Kinder lernen ja voneinander, entwickeln gemeinsam Problemlösungsstrategien.“ Im zweiten Lockdown sieht die Expertin Fortschritte, etwa eine bessere Kommunikation aller Beteiligten.
Wichtig sei es jetzt, „die Kinder nicht zu überfordern“ und chronische Schwachstellen im Schulsystem zu bereinigen, wie Leistungsbeurteilungen, Noten- und Lernsysteme. „Von Lehrern als auch von Schülern muss dieser Leistungsdruck weggenommen werden.“ Leistungen auf „Momentaufnahmen“ zu reduzieren, sei der falsche Ansatz. Es gelte, „unsere Werte“ zu überdenken und zu definieren, was künftig für uns wichtig sei.