Unser Leser hat leider noch nicht den Steuerausgleich für das Jahr 2014 eingereicht, wie er berichtet. „Ich habe leider noch immer nicht alle Unterlagen dazu beisammen. Diese musste ich anfordern, jetzt weiß ich aber nicht, ob dieses Beleggut noch vor dem Jahresende 2019 - termingerecht - bei mir eintrifft“, schildert er seine Situation und fragt sich: „Kann ich den Antrag dennoch beim Finanzamt einmelden, sozusagen ,scharf stellen', damit die Fünf-Jahres-Frist nicht erlischt und dann meine Unterlagen ein- bzw. nachreichen ?“

Wir haben dazu den Experten für Steuerrecht von der Arbeiterkammer Steiermark, Bernhard Koller, befragt. Er sagt: „Sie müssen für 2014 bis spätestens 31. Dezember 2019 zumindest einen Antrag bei der Finanz eingereicht haben. Im Wege der Beschwerde können Sie danach noch Fehler beheben. Grundsätzlich sollten die Beträge aber schon eingetragen werden, soweit Sie Ihnen bekannt sind.“