Die seltsamen Geräusche hinter seinem Dunstabzug ließen unserem Leser einfach keine Ruhe mehr. „Es hörte sich so an, als würde eine Maus in meiner Küche leben“, beschreibt er uns den Grund, weshalb er sich an einem Freitag Abend entschloss, einen Kammerjäger kommen zu lassen.

Im Internet kam er bei der Suche nach einem "Schädlingsbekämpfer" in seiner Nähe schnell auf „Kammerjäger Thomas“, der auf einer durchaus professionell wirkenden Seite „geschulte Mitarbeiter“ und einen 24-Stunden-Notdienst für jede Art von „Befallssituation“ anbietet – praktischerweise mit Handy-Nummer. „Ich habe dort angerufen und wirklich kam binnen kürzester Zeit ein Mann von dieser Firma“, erzählt er und ergänzt: „Mir ist zwar aufgefallen, dass er mit einer uralten Kiste vorgefahren ist, aber die Autonummer habe ich mir leider nicht gemerkt.“

Schweizer Franken und deutsche Adresse

Langer Rede kurzer Sinn: Der Mann warf einen kurzen Blick auf den Dunstabzug unseres Lesers, stellte zwei Mausfallen auf und ging dann daran, eine Rechnung für seine Dienste zu schreiben. „In Summe war er sicher keine 20 Minuten in meiner Wohnung“, gibt unser Leser zu Protokoll. Die Rechnung fiel indes fürstlich aus: 452,28 Euro – Barzahlung erbeten.

„400 Euro hatte ich gerade noch daheim, die habe ich ihm gegeben, für den Rest schickt er mir einen Erlagschein, hat er gesagt, dann war er dahin“, schildert der Mann sein Erlebnis. Als ihm dann langsam der Verdacht kam, dass dieser Betrag nur klarer Wucher sein kann, war „Kammerjäger Thomas“ für ihn aber leider nicht mehr erreichbar. „Habe ich irgendeine Chance, mein Geld zurückzubekomnmen?“, fragt er sich.

Die Rechnung, die ihm vom „Kammerjäger“ blieb, verheißt allerdings nichts Gutes: Auf dem Formular sind für die Verrechnung der Einzelpositionen „Beträge in Schweizer Franken“ ausgewiesen, die Mehrwertsteuer beträgt 7,7 Prozent, und als Firmenadresse ist im Kleingedruckten eine deutsche Anschrift vermerkt.

Vertraute Masche

Wir haben bei den Konsumentenschützern der Arbeiterkammer Steiermark nachgefragt, ob unser Leser hier einer bereits bekannten Betrugsmasche aufgesessen ist und wie man sich in ähnlichen Fällen überhaupt am besten helfen kann.

Christina Posadas von der AK-Abteilung für Konsumentenschutz ließ uns wissen: „Uns sind diese Unternehmen, die unter unterschiedlichsten Firmenbezeichnungen und Tätigkeiten auftauchen, leider seit einigen Jahren sehr vertraut. Häufig bieten sie Schlüsseldienste oder Übersiedlungsdienste an, ihren Firmensitz haben sie in deutschen Städten. Wir raten allen Betroffenen dazu, eine Betrugsanzeige bei der Polizei zu erstatten.“

Soweit man es aufgrund der übermittelten Rechnung und der geschilderten Sachverhalte beurteilen könne, handle es sich nämlich eindeutig um eine weit überhöhte Rechnung, sodass man von einer Betrugsabsicht ausgehen könne.

Klagen erfolglos

Das große Dilemma dabei: „Interventionen bei diesen Firmen bleiben meist unbeantwortet beziehungsweise führen zu keinem positiven Ergebnis“, sagt Posadas. Grundsätzlich könnten bereits bezahlte Beträge zwar gerichtlich geltend gemacht werden - „eine Klage vor einem österreichischen Gericht wäre möglich“ - es sei aber zu vermuten, dass diese Unternehmen auch bei gerichtlicher Entscheidung keine Zahlungen leisten werden. „In diesem Fall müsste ein Exekutionsverfahren in Deutschland geführt werden, wofür eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen wäre.

„Da diese Unternehmen freiwillig nicht zahlen werden und mit Sicherheit über kein pfändbares Vermögen verfügen, ist zu erwarten, dass ein Exekutionsverfahren aussichtslos bliebe, was zur Folge hätte, dass die Konsumenten alle Kosten des Verfahrens und auch die Honorare der Rechtsanwälte selbst bezahlen müssten“, erklärt die Expertin.

Aus diesen Gründen könne man Konsumenten keine Hilfe anbieten, wenn diese den gesamten Rechnungsbetrag bereits bezahlt haben. „Sollte ein Betroffener über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wäre eine Klage überlegenswert“, ergänzt die Konsumentenschützerin.

Was vor Schaden schützt

Der dringende Rat für alle, die nicht irgendwann einem unseriösen „Notfalldienst“ auf den Leim gehen wollen, lautet: „Prägen Sie sich den Namen eines ortsansässigen Unternehmens ein und speichern Sie sich diese Telefonnummer in das Handy ein. Und informieren Sie alle Ihre Bekannten und Verwandten über unseriöse Unternehmen!“