Selbst verfasste Testamente führen nicht selten dazu, dass sich die Erben lange vor Gericht streiten. Wie kann man das vermeiden?

ASTRID LEOPOLD: Wenn Sie ein Testament selbst verfassen möchten, rate ich Ihnen dazu, es auf jeden Fall handschriftlich zu tun, mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum im Text. Nehmen Sie dazu ein Blatt Papier und formulieren Sie Ihren letzten Willen in einfachen Sätzen in möglichst leserlicher Schrift. Unterschreiben Sie das Ganze und fügen Sie ein Datum ein.

Muss über dem Dokument „mein letzter Wille“ oder „Testament“ stehen, damit es gilt?

ASTRID LEOPOLD: Nein, ich hatte auch schon einen unterschriebenen Notizzettel mit einer Auflistung von Gegenständen und Pfeilen, wer was bekommen soll. Selbst in einem Brief könnte eine letztwillige Verfügung enthalten sein, wenn jemand etwa schreibt: „Ich bestätige Dir hiermit, dass du mein Alleinerbe sein sollst.“ Aber Vorsicht: Es muss wirklich erkennbar sein, dass es sich um einen letzten Willen handelt.

Auf die spezielle Wortwahl kommt es aber nicht an?

ASTRID LEOPOLD: Nein, es geht um die Verständlichkeit und darum, dass man authentisch bleibt. Wenn es zum Beispiel heißt: „Alles, was ich habe, soll die Ulli bekommen“ und jeder weiß, dass es nur eine einzige Ulli im Leben der Verstorbenen gegeben hat, ist alles klar.

Astrid Leopold vom Grazer Notariat Mag. Martin Lux
Astrid Leopold vom Grazer Notariat Mag. Martin Lux © (c) KURT REMLING

Ungültig wird ein Testament durch diesen Mangel an Klarheit aber nicht?

ASTRID LEOPOLD: Nein. Grundsätzlich kann ich zu einem eigenhändig geschriebenen Testament aber ohnehin nur raten, wenn es sehr klar formuliert und kurz ist. Bei längeren Testamenten besteht die Gefahr, dass Sie sich teilweise selbst widersprechen. Allerdings finden Verwandte, wenn es um das Erben geht, meiner Erfahrung nach viel öfter zu einer guten Einigung, als man glauben möchte.

Das selbst mit dem Computer geschriebene Testament ist keine gute Idee?

ASTRID LEOPOLD: Davon kann ich momentan nur abraten, weil wir uns hier in Formvorschriften zerfransen. Im Vorjahr erklärte der OGH zum Beispiel ein mehrseitiges vom Rechtsanwalt errichtetes Testament für ungültig, da die Zeugen auf einem extra Blatt unterschrieben hatten. Wir drucken mehrseitige Testamente jetzt deshalb auf DINA3-Bögen aus. Prinzipiell braucht es bei fremdhändig verfassten Testamenten drei Zeugen, die nicht mit den Begünstigten verwandt sein dürfen, es darf nicht einmal ein Lebensgefährte sein. Teilweise erhält man den Rat, zur Sicherheit gleich vier Zeugen zu nehmen.

Sind spezielle Verfügungen wie „Mein Alleinerbe soll der sein, wer mich am Ende pflegt“ überhaupt durchsetzbar?

ASTRID LEOPOLD: Grundsätzlich sind solche Vereinbarungen möglich, ich kann aber nur dringend davon abraten. Denn was bedeutet „pflegen“ genau? Was, wenn ich bis zum Ende fit bin: Erbt dann der, der gelegentlich für mich eingekauft hat? Oder ich verbringe die letzten Wochen im Pflegeheim: Wer erbt dann?

Und wenn ich sicherstellen möchte, dass mein Erbe das Haus, das ich ihm vermache, nie verkauft?

ASTRID LEOPOLD: Das Festhalten an Immobilien ist in unserer schnelllebigen Zeit eigentlich passé. Ich versuche in diesen Fällen, in der Beratung zu hinterfragen, was die Leute wirklich wollen, was psychologisch dahintersteckt. Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot können Sie außerdem nur einem bestimmten Personenkreis gegenüber verfügen: etwa bei Kindern, Eltern und Ehegatten. Und selbst da müssten Sie jemanden haben, der aufpasst, dass der Erbe tatsächlich nicht verkauft.

Gesetzt den Fall, das Testament eines Verstorbenen ist verschwunden, es gibt aber Zeugen, die es einst gesehen haben: Hilft die Zeugenaussage?

ASTRID LEOPOLD: Aussichtslos. Für den Gesetzgeber ist das nur Hörensagen.

Gibt es auch ein mündliches Testament?

ASTRID LEOPOLD: Nur als Nottestament in Situationen, in denen Sie meinen, gleich sterben zu müssen. Wenn Sie in so einer Situation vor zwei Zeugen bekunden, was Ihr letzter Wille ist und dann binnen drei Monaten versterben, könnte das mündliche Testament gültig sein.

Das Testament beim Notar ist freilich eine Kostenfrage.

ASTRID LEOPOLD: Die Erstberatung bei Notaren ist immer kostenlos. Dabei kann durchaus festgestellt werden, dass die gesetzliche Erbfolge genau das vorsieht, was Sie möchten, dass Sie also gar kein Testament brauchen. Oder Ihr Lebensgefährte soll alles bekommen. Dann wäre mein Rat: Schreiben Sie das daheim gern so eigenhändig nieder. Sonst werden die Kosten für das Testament bei der Erstberatung besprochen und der Tarif hängt nicht vom Vermögen, sondern vom individuellen Aufwand ab.