Unsere Leserin möchte eine neue Eigentumswohnung kaufen. Im Kaufvertrag, den man ihr zur Unterfertigung vorgelegt hat, ist aber auch eine Hausordnung enthalten - mit der Auflage, im eigenen Gartenanteil nur elektrisch oder mit Gas zu grillen. „Ich empfinde das als starke Einschränkung“, klagt die Frau und fragt sich, ob so etwas überhaupt in einer Hausordnung stehen darf und was Verhaltensregeln generell in einem Kaufvertrag zu suchen haben.