Unser Leser bestellte vor ein paar Monaten ein Bett bei einem Händler und leistete dafür eine Anzahlung von 1300 Euro. Die Lieferung wurde ihm binnen eines Monats versprochen, ist aber bis heute nicht erfolgt. Alle telefonischen und schriftlichen Versuche, von der Firma etwas über den Verbleib der bestellten Ware zu erfahren, blieben ergebnislos. „Was kann ich in dieser Situation tun, um zumindest meine Anzahlung zurückzubekommen?“ fragt er sich.

14 Tage Frist

Maria Wollersberger-Linder vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Steiermark sagt dazu: „Bei Lieferverzug sollte man einem Unternehmen mittels eingeschriebenem Brief eine angemessene Nachfrist (zumindest 14 Tage) setzen und gleich darauf hinweisen, dass man für den Fall, dass die Ware auch innerhalb der Nachfrist nicht einlangt, die Wandlung bzw. Auflösung des Vertrages und innerhalb einer weiteren Frist von 14 Tagen die Rückzahlung der Anzahlung fordert.“ Reagiert der Unternehmer nicht, könne man nach Ablauf der Frist allerdings nur die Klage einbringen und auf diesem Weg die Anzahlung samt Zinsen zurückbekommen. Eine Möglichkeit, die geleistete Anzahlung auf schnellerem, einfacherem Weg zurückzubekommen, sehe das Gesetz leider nicht vor.

Sollte das Unternehmen in der Zwischenzeit in Konkurs gegangen sein, kann man die Anzahlung freilich nur mehr im Konkursverfahren geltend machen, wie Wollersberger-Linder betont. Dann erhalte man die Quote. "Ob dies Sinn macht - die Konkursquoten sind uns zuvor nicht bekannt -  kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Die Anmeldung im Konkurs selbst kostet derzeit jedenfalls 23 Euro."