Unser Leser tätigte im Juni 2018 für eine Weihnachtsfeier in einem Gasthaus eine Reservierung für 15 Personen. In der Reservierungsbestätigung stand ein Menüpreis von 20 Euro pro Person. Im vergangenen Dezember wurden ihm allerdings 25 Euro pro Person in Rechnung gestellt. „Muss ich das akzeptieren?“, fragt er sich. Thomas Wagenhofer vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Steiermark sagt zu diesem Fall: „Nein. Mit der Tischreservierung kam ein Bewirtungsvertrag um 20 Euro pro Person zustande. Wenn der Konsument mehr bezahlt, ohne mehr konsumiert zu haben, dann möglichst nur unter Vorbehalt rechtlicher Klärung, damit die Bezahlung nicht als Anerkenntnis gewertet kann.“