Patienten mit kaputten Aortenklappen und/oder schwerer Herzinsuffizienz erhalten in Österreich wesentlich seltener die optimale Therapie als in Deutschland. Bei der Implantation künstlicher Aortenklappen per Katheter und bei implantierbaren Herz-Resynchronisations-Geräten stehen die Krankenhäuser aus ökonomischen Gründen auf der Bremse, hieß es am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wien.

"In Österreich werden 107 TAVI-Eingriffe pro Jahr und Million Einwohner durchgeführt. In Deutschland sind es 163 pro Million Einwohner. Im Burgenland und Vorarlberg werden solche Eingriffe durchgeführt", sagte Paul Vock, interventioneller Kardiologe am LKH St. Pölten. Unter TAVI versteht man die Implantation einer künstlichen Aortenklappe über einen durch die Leistenarterie ins Herz eingeführten Katheter. Im Vergleich zur offenen Chirurgie ist ein solcher Eingriff für die Patienten wesentlich weniger belastend, die Mortalität geringer.

"Jede TAVI-Implantation kostet dem (Kranken-)Haus etwas", sagte Vock. Man sei angehalten, diese Eingriffe zu beschränken. Tatsächlich führe das dazu, dass Patienten in Österreich auf den Wartelisten sterben.

"Bei uns werden Krankenhäuser eher bestraft"

Ähnlich ist das offenbar auch bei den implantierbaren Schrittmachern zur Resynchronisation des Herzmuskels im Rahmen der Behandlung schwerster Herzschwäche, wie NÖ-Spezialist Christian Wollmann (LKH St. Pölten) bei der Pressekonferenz der Medizinischen Gesellschaft Niederösterreich sagte. "In Deutschland werden die Krankenhäuser für die Leistung bezahlt. Bei uns werden sie eher bestraft."

Dabei ist die chronische Herzinsuffizienz - hervorgerufen vor allem durch koronare Herzkrankheit, Hypertonie, Herzklappenschäden und Infektionen - in Österreich ein riesiges Problem. Laut Schätzungen leiden daran rund 250.000 Menschen. An schwerer Herzinsuffizienz sterben pro Jahr rund 7.000 Menschen, wie Kardiologe Michael Hischl (LKH Zwettl) sagte. Die Problematik liege aber nicht nur an den Spitälern. So gebe in Niederösterreich sehr wenige Kardiologen in der niedergelassenen Praxis mit Kassenvertrag.