Nutztierhaltung. „Den Tierschutz in Österreich würde ich nach Schulnoten mit einem Gut bis Befriedigend bewerten“, sagt Heli Dungler, Gründer der Tierschutzorganisation Vier Pfoten. „Im internationalen Vergleich liegt Österreich da vorne, wo vor mehr als 20 Jahren umgedacht wurde, wie etwa beim Verbot der Haltung von Hühnern in Legebatterien. Das war echte Pionierarbeit.“ Seither seien große Würfe der Politik beim Tierschutz allerdings ausgeblieben. Dringenden Handlungsbedarf sieht Dungler zum Beispiel bei der Haltung von Schweinen in konventioneller Landwirtschaft auf sehr engem Raum, auf Spaltenböden. „Man könnte aber genauso Rinder aufzählen, die das ganze Jahr über angebunden werden dürfen.“

Qualzucht. Flache Nasen bei Hunden und Katzen, Federformen bei Vögeln, die Bewegungen einschränken, extrem dünne Flossen bei Fischen, die zu Verletzungsrisiko führen oder so große Brustmuskeln und hohes Gewicht bei Puten, dass sie kaum mehr stehen können: Ob für den Modetrend oder den wirtschaftlichen Nutzen werden Tiere gezielt mit Missbildungen gezüchtet. Tierschützer beklagen, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen unzureichend seien: „Es fehlen verbindliche Richtlinien, die es dem Vollzug ermöglichen, das im Gesetz im Prinzip vorgesehene Qualzuchtverbot umzusetzen“, sagt Eva Persy von der Tierschutzombudsstelle Wien.

Kastrationspflicht. Zahlreiche Tierschutzvereine melden heuer, im Jahr nach dem Aufweichen der Kastrationspflicht durch die Novelle des Tierschutzgesetzes, eine Kittenschwemme wie schon lange nicht mehr. „Das war ein klarer Fall von ,ein Schritt vorwärts und zwei zurück‘“, sagt Martina Pluda von Vier Pfoten. Auch das kürzlich beschlossene Haltungsverbot von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen löst das Problem nicht: Der Verkauf könne weiterhin über die Geschäfte erfolgen.

Welpenhandel. Der Versuch, den Verkauf von billigen Welpen, die in Tierfabriken im Ausland unter qualvollen Bedingungen vermehrt werden, zu unterbinden, startete mit der Novelle des Tierschutzgesetzes im Jahr 2017. Sie sieht vor, dass Privatpersonen nur mehr unter ganz bestimmten Voraussetzungen Tiere öffentlich zum Verkauf anbieten dürfen. Aber die Tierhändler finden weiterhin Schlupfwege, wie zum Beispiel über Homepages, die sich nicht an das Gesetz halten, oder in der rechtlichen Grauzone Facebook: „Bei einem Rassehund, der 350 Euro kostet, kann einfach etwas nicht stimmen“, warnt Pluda.


Tierquälerei. Ausgesetzte, verwahrloste oder misshandelte Tiere, Fälle von Animal Hoarding: Für Tierschützer gehören auch diese traurigen Fälle zum Alltag – während sie für die Halter der Tiere meist ohne nennenswerte Folgen bleiben. „Urteile zu Fällen von Tierquälerei, mit denen man aus unserer Sicht zufrieden sein kann, gibt es nicht“, sagt Martina Pluda. Die Zahnlosigkeit der rechtlichen Mittel, wenn es zum Beispiel um die Abnahme von Tieren oder das Aussprechen eines Tierhalteverbots geht, kritisiert auch Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins. „Die Bevölkerung hat ein starkes Bewusstsein für den Tierschutz entwickelt, aber die Rechtsordnung hat nicht Schritt gehalten.“ Für sinnvoll würde sie etwa einen Sachkundenachweis für alle Tierbesitzer halten.

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