2017 haben die Lebensmittelaufsichtsbehörden 28.026 Proben untersucht. Bei 82,5 Prozent davon gab es keinen Grund zur Beanstandung. Das entspricht einer Verschlechterung im Vergleich zu den 83,1 Prozent von 26.844 Proben im Vorjahr. 117 Proben wurden als gesundheitsschädlich beurteilt, 2016 waren es 145. Das geht aus dem Lebensmittelsicherheitsbericht 2017 des Gesundheitsministeriums hervor.(Schimmel auf Lebensmitteln: Wehschneiden oder doch wegwerfen?)
(Infografik: So räumt man den Kühlschrank richtig ein)
(Schimmel auf Lebensmitteln: Wegschneiden oder wegfwerfen?)

Der Anteil an Betrieben, in denen Verstöße registriert wurden, ist mit 8,3 Prozent gleich wie 2016. Vergangenes Jahr wurden 36.839 Betriebe kontrolliert, bei 3.058 gab es Verstöße. 2016 waren es 35.057, von denen 2.899 Vorschriften nicht einhielten. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Informationen bei zehn Prozent der Untersuchungen.

Nahrungsmittel, Kosmetika, Spielwaren

In dem Bericht werden die Ergebnisse der Kontrollen präsentiert, die nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz durchgeführt wurden. Sie umfassen nicht nur Nahrungsmittel, sondern zum Beispiel auch Kosmetika und Spielwaren. Die Kontrollen wurden sowohl nach Plan als auch nach Verdacht durchgeführt.

Bei Verdachtsproben fand man mit einer Quote von 1,5 Prozent mehr gesundheitsschädliche Proben als bei den 0,2 Prozent der geplanten Proben. 47 der 117 gesundheitsschädlichen Proben wurden aufgrund von mikrobieller Kontaminationen und Hygienemängeln beanstandet. Gesundheitsschädliche Fremdkörper und Verunreinigungen wurden in 25 Proben gefunden. 21 Testexemplare wiesen Sicherheitsmängel auf - dabei handelte es sich Großteils um Spielwaren.

"Werden Produkte als gesundheitsschädlich beurteilt, ist der verantwortliche Betrieb durch die zuständige Aufsichtsbehörde sofort zu informieren. Dieser muss umgehend das weitere Inverkehrsetzen unterlassen und von sich aus die Ware vom Markt nehmen, seine Abnehmer informieren und die Bevölkerung warnen, sollte die Ware die Endkonsumenten bereits erreicht haben", heißt es in dem Bericht.